gmejna Gołkojce

Kinderreisepass Neuantrag - auf Grund gesetzlicher Änderungen nur noch bis zum 31.12.2023 möglich

Mitzubringende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Vollmacht bzw. Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters (bei gemeinsamen Sorgerecht)

Hinweise:

  • Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um jeweils ein Jahr ist möglich. Ebenso kann eine Aktualisierung beantragt werden. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen sein.
  • Der Kinderreisepass wird jedoch mit dem 12. Geburtstag des Kindes ungültig.
  • Der Kinderreisepass enthält die Unterschrift der Inhaberin / des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.

Bearbeitungszeit:

Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den Kinderreisepass sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.

Gebührenrahmen:

  • Neuausstellung: 13,00 Euro

Zahlungsarten:

  • Barzahlung
  • Girocard (EC-Karte)
Bürgerbüro durchsuchen:

Sprechzeiten

Montag
9 - 11 Uhr

Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
9 - 12 und 14 - 17 Uhr

Freitag
9 - 11 Uhr

Hinweis: Das Bürgerbüro bleibt am Montag, den 11.12.2023 , auf Grund einer Schulung geschlossen.

Kontakt

Anschrift:

Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz

Mitarbeiter:

Frau Szonn: (0355) 29300-52

Frau Worreschk: (0355) 29300-50

Frau Trunte: (0355) 29300-34

Kontakt:

Telefon: (0355) 29300 0
Telefax: (0355) 29300 99
E-Mail: buergerbuero@kolkwitz.de

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