Kinderreisepass Neuantrag
Mitzubringende Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- Vollmacht bzw. Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters (bei gemeinsamen Sorgerecht)
Hinweise:
- Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um jeweils ein Jahr ist möglich. Ebenso kann eine Aktualisierung beantragt werden. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen sein.
- Der Kinderreisepass wird jedoch mit dem 12. Geburtstag des Kindes ungültig.
- Der Kinderreisepass enthält die Unterschrift der Inhaberin / des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.
Bearbeitungszeit:
Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den Kinderreisepass sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.
Gebührenrahmen:
- Neuausstellung: 13,00 Euro
Zahlungsarten:
- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
Bürgerbüro durchsuchen:
Sprechzeiten
Montag
9 - 11 Uhr
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 17 Uhr
Freitag
9 - 11 Uhr
Hinweis: Bis zum 1. Juli 2023 ist aus personellen Gründen keine Terminvergabe per Telefon oder Online möglich. Bitte kommen Sie zu den Sprechzeiten in das Rathaus. Die engagierten Mitarbeiterinnen werden versuchen, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Lieben Dank für Ihr Verständnis!
Kontakt
Anschrift:
Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz
Mitarbeiter:
Frau Szonn: (0355) 29300-52
Frau Worreschk: (0355) 29300-34
Kontakt:
Telefon: (0355) 29300 0
Telefax: (0355) 29300 99
E-Mail: buergerbuero@kolkwitz.de