Kinderreisepass Verlängerung / Aktualisierung - auf Grund gesetzlicher Änderungen nur noch bis zum 31.12.2023 möglich
Mitzubringende Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- vorhandenen Kinderreisepass
- Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- Vollmacht bzw. Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters (bei gemeinsamen Sorgerecht)
Hinweise:
- Eine Verlängerung ist jeweils für ein Jahr ist möglich.
- Die Aktualisierung umfasst lediglich die Erneuerung des Passbildes und der Größe (ggfs. der Augenfarbe).
- Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen sein.
- Der Kinderreisepass wird mit dem 12. Geburtstag des Kindes ungültig.
- Der Kinderreisepass enthält die Unterschrift der Inhaberin / des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.
Bearbeitungszeit:
Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den Kinderreisepass sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.
Gebührenrahmen:
- Verlängerung: 6,00 Euro
- Aktualisierung: 6,00 Euro
Zahlungsarten:
- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
Bürgerbüro durchsuchen:
Sprechzeiten
Montag
9 - 11 Uhr
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 17 Uhr
Freitag
9 - 11 Uhr
Hinweis: Das Bürgerbüro bleibt am Montag, den 11.12.2023 , auf Grund einer Schulung geschlossen.
Kontakt
Anschrift:
Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz
Mitarbeiter:
Frau Szonn: (0355) 29300-52
Frau Worreschk: (0355) 29300-50
Frau Trunte: (0355) 29300-34
Kontakt:
Telefon: (0355) 29300 0
Telefax: (0355) 29300 99
E-Mail: buergerbuero@kolkwitz.de