gmejna Gołkojce

Gemeinde Kolkwitz sucht Schöffen

Öffentliche Bekanntmachung

über die Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

 

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger der Gemeinde Kolkwitz,

am 31.12.2023 endet die Wahlperiode der im Jahr 2018 gewählten Schöffen und Schöffinnen. Deshalb ist im Jahr 2023 die Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen durchzuführen.
Die Gemeinde Kolkwitz ist aufgefordert Personen zu benennen, die bereit sind, als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Amtsgericht Cottbus tätig zu werden.

Demnach werden aus der Gemeinde Kolkwitz für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

8 Schöffinnen/Schöffen für dieses Ehrenamt gesucht, wobei die Vorschlagsliste mindestens die doppelte Anzahl an Personen, also 16 Personen, enthalten muss.

 Um als Schöffin/Schöffe kandidieren zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

 

  • deutsche Staatsangehörigkeit;
  • Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren;
  • in der Gemeinde Kolkwitz wohnend;
  • gesundheitliche Fähigkeit zur Ausübung dieses Amtes;
  • nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als 6 Monaten Haft verurteilt;
  • keine gerichtliche Aberkennung öffentlicher Ämter;
  • kein laufendes Ermittlungsverfahren wegen einer Tat, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben könnte;
  • keine hauptberufliche Tätigkeit in der Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.);
  • nicht in der Insolvenz befindlich und nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

 

In das Schöffenamt soll nicht berufen werden, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR tätig war.

Schöffen müssen keine juristischen Fachkenntnisse haben, vielmehr sollten sie aber über soziale und menschliche Kompetenz verfügen, d.h. das Handel eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Diese Lebenserfahrung kann aus eigener beruflicher Erfahrung und /oder gesellschaftlichen Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt der Schöffin/des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Schöffinnen und Schöffen sind nur dem Gesetz unterworfen. Sie üben das Richteramt während der Hauptverhandlung mit dem gleichen Stimmrecht wie die teilnehmenden Berufsrichterinnen/Berufsrichter aus, entscheiden über Schuld- und Straffragen gemeinschaftlich und tragen dabei dieselbe Verantwortung für das Urteil. Die Reihenfolge, in der die Schöffinnen und Schöffen an den Sitzungen teilnehmen, werden im Voraus durch eine Auslosung bestimmt.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Schöffinnen und Schöffen kein Entgelt. Sie haben aber einen Anspruch auf Entschädigung von Nachteilen, die durch die Heranziehung ihrer Schöffentätigkeit entstanden sind. So erhalten sie eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Verdienstausfall, Fahrkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse am Schöffenamt haben, werden hiermit aufgerufen, sich bis spätestens 31. März 2023 in der Gemeinde Kolkwitz, Fachbereich Hauptverwaltung, Berliner Straße 19 in 03099 Kolkwitz mit den entsprechenden Unterlagen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl schriftlich zu bewerben. Das Formular für die Bewerbung ist auf der Internetseite der Gemeinde Kolkwitz unter der Rubrik „Aktuelles“ abrufbar.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://schoeffenwahl2023.de.

Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich auch gern telefonisch an mich unter 0355/29300-12 oder an meine Kollegin Frau Golzbuder unter 0355/29300-19 wenden.

Hier finden Sie den Bewerbungsvordruck.

Martina Rentsch

Fachbereichsleiterin der Hauptverwaltung

Skip to content