Sprechzeiten:

Montag
9 – 11 Uhr
Dienstag
9 – 12 und 14 – 18 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9 – 12 und 14 – 17 Uhr
Freitag
9 – 11 Uhr
Anschrift:
Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz
Mitarbeiter:
Frau Szonn: (0355) 29300-52
Frau Worreschk: (0355) 29300-50
Frau Trunte: (0355) 29300-34
Kontakt:
Telefon: (0355) 29300 0
Telefax: (0355) 29300 99
E-Mail: buergerbuero@kolkwitz.de
NEU ab dem 01.05.2025
Ab dem 01.05.2025 können für die Antragstellung hoheitlicher Dokumente, d.h. für Personalausweise und Reisepässe (auch vorläufige!!!) aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder verwendet werden. Papiergebundene Lichtbilder sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zulässig! Unter dem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ finden Sie die für dieses Verfahren zugelassenen Fotografen. Alternativ ist die Erstellung eines Lichtbildes auch im Bürgerbüro möglich.
Das sind die Dienstleistungen des Bürgerbüros:
- Beantragung von Dokumenten (Bundespersonalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass, elektronische ID-Karte für nicht deutsche EU-Bürger)
- Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung eines Wohnsitzes
- Meldebescheinigungen
- Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften (jedoch keine Personenstandsurkunden)
- Antragstellung Auskunfts- und Übermittlungssperre
- Erstanträge, Erweiterungen, Umtausch, Neuerteilung von Führerscheinen sowie Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen, Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Antragstellung Führungszeugnisse
- Antragstellung Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
- Erteilung von Gestattungen für vorübergehenden Gaststättenbetrieb
- Erteilung von Erlaubnissen nach GewO
- Fundbüro
- Verkauf von Restmüllsäcken
- Antragstellung Sondernutzung öffentlicher Straßen und Flächen
- Antragstellung Plakatierung
- Antragstellung Ausnahme zum Schutz der Nachtruhe und Benutzung von Tongeräten
- Antragstellung zum Abbrennen und Erwerb von Feuerwerkskörpern
- Einsichtnahme Wählerverzeichnis
- Antragstellung Briefwahlunterlagen