gmejna Gołkojce

Breitbandausbau

Information zum weiteren Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde Kolkwitz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

der internationalen Entwicklung hin zur digitalen Gesellschaft Rechnung tragend unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Breitbandstrategie vielfältige Anstrengungen, eine flächen­deckende Versorgung des Landes mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und damit den schnellen Aufbau von Netzen der nächsten Generation – Next Generation Access (NGA)-Netzen – als wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand zu gewähr­leisten.

Auch die Gemeinde Kolkwitz greift die Initiative auf und schafft auf Grundlage der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“ – (NGA-RR) Voraussetzungen für den weiteren Ausbau ihrer Breitband-Infrastruktur. Im Sinne dieser Regelung sollen über Fördermaßnahmen – auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaues in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr für mind. 75 % der Haushalte flächendeckend, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download innerhalb der nächsten drei Jahre gewährleistet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine NGA-Breitbandversorgung nur in den Kernen der Ortsteile unserer Gemeinde nachweisbar. An den Randzonen aller Ortsteile sowie Landsiedlungen gibt es Nachholebedarf.

Nach der Rahmenregelung werden durch die öffentliche Hand verschiedenste Maßnahmen im Einklang mit dem Beihilferecht unterstützt, die an konkrete Voraussetzungen geknüpft sind.

In einem ersten Schritt stellt die Gemeinde in einem sogenannten Markterkundungs­verfahren gegenwärtig fest, ob es Unternehmen oder Betreiber gibt, die für das Gemeindegebiet Kolkwitz oder Teile dessen innerhalb der nächsten drei Jahre den eigenwirtschaftlichen Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes planen. . Sie stellt damit sicher, dass nur da öffentliche Mittel aufgewendet werden, wo kein entsprechend leistungsfähiges Breitbandangebot durch den Markt gemacht wird. Telekommunikationsanbieter können sich mit ihren verbindlichen Ausbauerklärungen an unten genannte Kontaktadresse wenden.

Für die Abfrage wurde das Markterkundungsverfahren auf der Internetseite für Breitbandausschreibungen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht sowie zusätzlich im Amtsblatt und der Internetsite der Gemeinde Kolkwitz bekannt gegeben.

Die Veröffentlichung ist zu finden unter:

www.breitbandausschreibungen.de

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