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Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kolkwitz hat am 13.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung an der Koschendorfer Straße“ gefasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Zulässigkeit zum Ausbau von privaten Wohngrundstücken sowie deren Erschließungsanlagen geschaffen werden und daraus resultierend dem Bedarf an Investitionen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum Rechnung getragen werden.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, der für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohnbauflächen darstellt.
Zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom April 2024 mit zugehöriger Begründung und Fachbeitrag wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Lage des Plangebietes ist im Planentwurf gekennzeichnet.
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die zugehörige Begründung mit Fachbeitrag werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 zur Einsicht veröffentlicht.
Anlagen:
Auslegungsbekanntmachung der Gemeinde Kolkwitz