Öffentliche Auslegungen
1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet I“ im Ortsteil Milkersdorf der Gemeinde Kolkwitz – öffentliche Auslegung des Entwurfes der nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Kolkwitz hat am 11.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet I“ im Ortsteil Milkersdorf der Gemeinde Kolkwitz in der Fassung vom Juni 2023 sowie die zugehörige Begründung gebilligt.
Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die vorliegende Erschließungsplanung zu schaffen. Gleichzeitig sollen Festsetzungen überarbeitet werden, damit attraktive marktgerechte Baugrundstücke entstehen können. Der Bebauungsplan soll vereinfacht werden.
Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: Wohngebiet, Verkehrsflächen, Maßnahmen zum Umweltschutz.
Anlagen:
Öffentliche Bekanntmachung
Begründung
Planzeichnung
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