Einen Angelschein erhalten Sie bei den Fischereiberechtigten der jeweiligen Gewässer. Hierzu ist entscheidend, wo geangelt werden soll.
Im Bereich Kolkwitz, wären für das Angeln in Gewässern:
- der Peitzer Edelfisch (Teichwirtschaft Glinzig) die https://www.peitzer-edelfisch.de/Kernleistungen/Angelteiche/Angelteiche.html
- des LAVB (Priorgraben, Hirschteich etc.) https://www.lavb.de/gws/
- der Gemeinschaft wendisch/sorbischer Spreewaldfischer Burg und Umgebung e.V. Grenze Pachtgebiet Spreewaldfischer
diese die richtigen Ansprechpartner zum Erwerb von Angelkarten.
Wichtig ist die Entrichtung der Fischereiabgabe gem. §22 (2) Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG). Abgabe über die uFB SPN sowie über dort zu erfragende Verkaufsstellen, auch online https://www.angelkarten.com/2025-digitale-fischereiabgabemarke-ab-18-jahre .
Ein Fischereischein ist für Personen die: „[…] keinen Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben und sich nur für kurze Zeiträume eines Kalenderjahres im Geltungsbereich dieses Gesetzes [BbgFischG] aufhalten,“ gem. §17(4) Nr.5 BbgFischG nicht erforderlich.

