gmejna Gołkojce

Aufruf für Anträge zur Kultur- und Sportförderrichtlinie

Seit Einführung der Kultur- und Sportförderrichtlinie im Jahr 2022 konnten zahlreiche Projekte, Veranstaltungen sowie Vereine in der Gemeinde Kolkwitz finanziell unterstützt werden.

Um eine verlässliche Planung und eine faire Verteilung der Fördermittel für das Jahr 2027 zu ermöglichen, bitten wir alle interessierten Antragstellerinnen und Antragsteller, insbesondere Sport- und Kulturvereine sowie sonstige Organisationen mit förderfähigen Vorhaben, die Antragsfrist bis zum 30. September 2026 zu beachten.

Wenn Sie für das Jahr 2027 eine finanzielle Förderung für Projekte, Veranstaltungen oder sonstige Maßnahmen im Rahmen der Kultur- und Sportförderrichtlinie beantragen möchten, reichen Sie Ihren Antrag bitte fristgerecht ein. Eine spätere Konkretisierung der geplanten Maßnahmen ist grundsätzlich möglich. Die fristgerechte Bedarfsanmeldung ist jedoch Voraussetzung für die Berücksichtigung im Rahmen der Fördermittelplanung.

Bei Fragen zur Antragstellung, zur Projektförderung oder zum Bewilligungsverfahren stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Fachbereich Hauptverwaltung

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