gmejna Gołkojce

Verkehrssituation August-Bebel-Straße- Achtung Fahrradstraße

Aufgrund der Sperrung des Nordbahnhofs (Bahnhofstraße) wird die August-Bebel-Straße vermehrt widerrechtlich als innerörtliche Umleitung genutzt. Die Gemeinde Kolkwitz macht darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um eine Fahrradstraße mit der Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ handelt.

Eine Fahrradstraße ist eine speziell ausgewiesene Straße, die dem Radverkehr Vorrang gibt und die gesamte Fahrbahnbreite für Fahrräder und E-Scooter reserviert. Sie wird durch ein blaues Schild mit einem weißen Fahrrad gekennzeichnet. Für alle Fahrzeuge gilt ein Tempolimit von maximal 30 km/h, und Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.

Siehe auch: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/fahrradstrassen/

Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ unter dem Hauptzeichen erlaubt Personen mit einem berechtigten Anliegen im Zuge der Fahrradstraße die Benutzung der Fahrradstraße: Was ist nun ein berechtigtes Interesse? Damit können Anlieger sowohl Grundstückseigentümer, als auch Nutzungsberechtigte, Besucher, Lieferanten sowie Ver- und Entsorger die Fahrradstraße nutzen.

Die Gemeinde Kolkwitz bittet zum Schutz der Anlieger um Beachtung dieser Beschilderung. Die Gemeinde Kolkwitz steht hier im engen Austausch zu anderen Fachbehörden um die Verkehrsbelastung für die Anwohner der August-Bebel-Straße so gering wie möglich zu halten.

Die Revierpolizei Kolkwitz hat in den vergangenen Tagen präventive Gespräche mit Fahrzeugführern geführt, sie wird dies auch künftig tun.

M. Kersten
FBL Ordnung und Sicherheit

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