Sondernutzungen an Straßen
Es gibt die verschiedensten Gründe eine Straße bzw. dessen Umfeld (Straßenraum) zu nutzen. Die Nutzung der öffentlichen Straßen ist Jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. Es handelt sich dabei um den Gemeingebrauch einer Straße. Damit ist bspw. das Entlanglaufen, Spazieren oder das Fahren mit einem Verkehrsmittel gemeint. Jegliche Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung.
Insbesondere in der Zeit von Frühjahr bis in den Herbst hinein sind viele Grundstückseigentümer verständlicherweise sehr aktiv und es wird gebaut, das Grundstück umgestaltet oder eine Entrümpelungsaktion gestartet. Nicht jedem Grundstücksbesitzer ist dabei bewusst, dass insbesondere das Aufstellen eines Containers bzw. die Lagerung von Baustoffen im Straßenraum, auf und direkt neben der Fahrbahn oder Gehweg, grundsätzlich eine Sondernutzung darstellt.
Dabei ist zu beachten, dass die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums im Rahmen einer Sondernutzung in der Regel einer Erlaubnis nach § 18 Brandenburgisches Straßengesetz i.V.m. der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Gemeinde Kolkwitz bedarf.
Gebührenpflichtige Sondernutzungen sind beispielsweise:
– Aufstellen von Containern und Baustelleneinrichtungen
– Aufstellen von Baugerüsten, Bauzäunen, Ablagerung von Baumaterialien
– das Aufstellen von Sitzgelegenheiten, Tischen oder Sommerbänken zu gewerblichen Zwecken
– der Betrieb von Straßenhandelsstellen, Auslegen und Verkaufen von Waren aller Art
– Aufstellung und Aufhängung von Plakaten, Schildern und Werbehinweisschildern.
Sollte der Straßenverkehr durch die ausgeübte Sondernutzung beeinträchtigt werden können, ist zusätzlich eine Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße erforderlich.
Ansprechpartnerin: Frau Schilka Tel. 03562/986- 13609 Email: ordnungsamt@lkspn.de
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig (mind. 1-2 Wochen) vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen. Das entsprechende Antragsformular kann auf der Homepage unter dem Link http://gemeinde-kolkwitz.de/formulare heruntergeladen werden.
Die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen einschließlich der Gebührensatzung ist auf der Homepage der Gemeinde Kolkwitz unter der Rubrik Satzungen und Verordnungen zu finden.
Gerne sind wir auch persönlich oder telefonisch für Sie da um eventuelle Fragen und Anliegen mit Ihnen zu klären.
Ansprechpartnerin: Frau Franke
Telefonnummer: 0355/29 300-50
Email: ewo-af@kolkwitz.de
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