gmejna Gołkojce

Ab dem 8. Mai kann der Heizkostenzuschuss beantragt werden

Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten.
Der Starttermin für die Antragstellung ist der 8. Mai 2023.

Die Antragstellung für das Land Brandenburg erfolgt über ein bundesweites Online-Portal der Hansestadt Hamburg.
https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Über die online-Plattform kann ermittelt werden, ob für Sie eine Antragstellung in Frage kommt.
Erst nachdem Sie diese Berechnung durchgeführt haben, gelangen Sie zum Antragsportal.
Bei allen Fragen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie bitte unsere Berater unter der
Hotline: 0331 660-2920.
Wir sind Mo-Fr von 8-17 Uhr für Sie da.

Zusätzlich zu den Preisbremsen für Gas und Strom für 2023 hat der Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2022 auch Härtefallhilfen für private Haushalte beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Folgende Energieträger sind umfasst:
Heizöl,
Flüssiggas (LPG),
Holzpellets,
Holzhackschnitzel,
Holzbriketts,
Scheitholz und Kohle/Koks.
Mit der Härtefallregelung zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Dabei können Rechnungen von privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.
Die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2.000 Euro berechnet sich wie folgt:
Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).
Es werden 80 % der Mehrkosten für die Energieträger übernommen, die über eine Verdoppelung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, sofern der Betrag mehr als 100 Euro beträgt und 2.000 Euro nicht überschreitet. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
Heizöl:71 ct/l (inkl. USt.) 60 ct/l (zzgl. USt.)
Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.) 48 ct/l (zzgl. USt.)
Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.) 22 ct/kg (zzgl. USt.)
Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.) 9 ct/kg (zzgl. USt.)
Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.) 26 ct/kg (zzgl. USt.)
Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.) 79 Euro/Raummeter (zzgl. USt.)
Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.) 30 ct/kg (zzgl. USt.)
BEISPIELE:
Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)-2*(3.000*0,71))=432 Euro.
Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((4.000*0,7)-2*(4.000*0,24))= 704 Euro.
Die vorgenannten Informationen sind nicht rechtsverbindlich.

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