gmejna Gołkojce

Bürgerbeteiligung zur Wärmeplanung: Ihre Meinung zählt!

Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes sind alle Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnenden verpflichtet, bis zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die Gemeinde Kolkwitz hat sich dazu entschlossen, diesen Prozess frühzeitig zu starten, um eine größere Planungssicherheit zu schaffen.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, arbeitet die Gemeinde Kolkwitz seit Oktober 2024 an einem Konzept zur klimafreundlichen und somit CO2-neutralen Wärmeversorgung bis 2045.

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides über die Fördermittel erfolgte per Ausschreibung die Beauftragung eines fachkundigen Büros, des Zukunfts[planungs]werk/Mobilitätswerk GmbH.

Aktuell werden umfangreich Daten erhoben und analysiert, um den aktuellen Stand der Wärmeversorgung zu erfassen. Hierzu erfolgen zum Beispiel Zuarbeiten von den regionalen Netzbetreibern, Bezirksschornsteinfeger und Wärmenetzbetreibern. Zudem werden Potenziale ermittelt, welche lokalen Wärmequellen zukünftig eine deutlich wichtigere Rolle für die Wärmeversorgung spielen könnten als bisher.

Hierzu zählt auch eine Umfrage, die den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, ihre Meinung und Bedarfe, aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten bis zum 31. Mai 2025 an der Umfrage teilzunehmen.

https://survey.lamapoll.de/Buergerbefragung_KWP-Kolkwitz

Je mehr Teilnehmende umso besser die Ergebnisse. Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse sowie der Umfrage werden auf der Webseite veröffentlicht.

Im vierten Quartal 2025 soll die Wärmeplanung abgeschlossen sein. Die Ergebnisse werden zeigen, wo welche Versorgung möglich ist. Es entsteht keine Verpflichtung für die anliegenden Haushalte und Unternehmen, sich daran zu halten, z. B. an ein mögliches Wärmenetz anzuschließen. Vielmehr bietet die Planung eine Grundlage für langfristige Entscheidungen zur Wärmeversorgung. Für die kommunale Verwaltung werden konkrete Maßnahmen inklusive Kontrollmechanismen erarbeitet.

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