Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Kolkwitz wird verlängert. Anlass hierfür ist die große Anzahl an Stellungnahmen sowie das anhaltend hohe Interesse am Verfahren. Mit der Verlängerung der Beteiligungsfrist erhalten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kolkwitz zusätzliche Zeit, um Anregungen und Hinweise im Rahmen des Verfahrens zum Flächennutzungsplan vorzubringen. Ziel ist die Erfassung eines möglichst vollständigen Meinungs- und Interessenbildes.
Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025
bis zum 09.03.2026
im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.
https://gemeinde-kolkwitz.de/oeffentliche-auslegungen/
Zusätzliche Zugangsmöglichkeiten
Zusätzlich stehen diese Unterlagen im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/
Auslegung
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.
Die Unterlagen liegen bis zum 28.02.2026 während der folgenden Dienstzeiten
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und ab dem 01.03.2026 bis zum einschließlich 09.03.2026
Montag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Bauverwaltung der Gemeinde Kolkwitz, Berliner Straße 19, 03099 Kolkwitz zur Einsicht öffentlich aus.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: “Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)”, welches mit ausliegt.
Kolkwitz, 13.02.2026
Karsten Schreiber
Bürgermeister
Den Flächennutzungsplan finden Sie unter Wirtschaft & Bauen/ Aktuelle Offenlagen (einfach anklicken).

