gmejna Gołkojce

Hinweise zu Holzfeuer im Freien

Abbrennen von öffentlichen und privaten
Osterfeuer /Lagerfeuer (bis 5 m
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Die bevorstehenden Osterfeiertage nutzen vielerorts Menschen, um in gemütlicher Runde am Feuer zusammen zu sitzen. Dabei sind einige wichtige Grundregeln zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein genehmigungsfreies Lagerfeuer bis max. 1 m3 Größe zu betreiben. Am besten eignet sich hierfür eine Feuerschale/Feuerkorb o.ä..

Ein öffentliches Osterfeuer (bis 25 m3) und größere private Lagerfeuer bis maximal 5 m3 sind im FB Ordnung und Sicherheit, SG Brandschutz, etwa 14 Kalendertage vor dem Abbrenntermin zu beantragen.

Ein genehmigungsfreies Feuer (bis 1m3) darf unter Beachtung und Einhaltung der nachfolgend aufgeführten 10 goldenen Regeln angezündet und unterhalten werden.

10 goldene Regeln

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 m.
  • Nur trockenes und naturbelassenes Holz (Scheitholz, kurze Äste, Reisig) verwenden.
  • Bei anhaltender Trockenheit (ab Waldbrandgefahrenstufe 4) oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden.
  • Abfälle jeglicher Art (auch Garten- und Haushaltsabfälle) gehören niemals ins Holzfeuer.
  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen.
  • Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  • “Brandbeschleuniger” wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

Zu beachten ist, dass im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ein Anzünden oder Unterhalten eines Feuers grundsätzlich nicht statthaft ist (§ 23 LWaldG)

Es müssen also vorab eigenständig Informationen eingeholt werden, ob ein genehmigungsfreies Feuer entzündet werden darf. Dies gilt insbesondere für Informationen zur geltenden Waldbrandgefahrenstufe und zur Wetterlage. Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe können Sie über nachfolgenden Link abrufen.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/waldbrandgefahrenstufen/

Für weiterführende Informationen zu „Holzfeuer im Freien“ nutzen Sie den folgenden Link: http://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/holzfeuer-im-freien.pdf

Ein Antragsformular bei der Gemeinde zum Abbrennen von Traditionsfeuern finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Stelzer oder Frau Kersten unter der Rufnummer 0355/29300-33 oder -30.

Kolkwitz, den 08.03.2023

Manuela Kersten
Leiterin Fachbereich Ordnung und Sicherheit

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