gmejna Gołkojce

Neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) – Kurzinformationen

Am 01.07.2024 ist die neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten.

Die neuen Regelungen im Überblick:

  1. Es gibt nur noch eine Unterteilung in nicht gefährliche und gefährliche Hunde
  2. Wegfall der sogenannten „Listenhunde“
  3. Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde ab der 8. Woche
  4. Führungszeugnis entfällt
  5. Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen und bestehen weiterhin

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Für die Bearbeitung der Anzeige werden Gebühren entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK fällig. Die Tarifstelle 8.4.1 „Anzeigen der Haltung eines Hundes (§2 Abs.2 HundehV)“ gibt den Gebührenrahmen mit 15 bis 300 Euro vor.

Für die Anzeige der Hundehaltung wird eine Mindestgebühr von 15 Euro fällig.

Ansprechpartner:

Herr Schwella
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Tel.: 0355/2930032
E-Mail: u.schwella@kolkwitz.de

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