Gewerbe anmelden
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlage
Eine Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie eine selbstständige, auf Dauer angelegte gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnehmen.
Die Tätigkeit muss gewerberechtlich anmeldepflichtig sein. Für bestimmte Tätigkeiten können zusätzliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise erforderlich sein.
Freiberufliche Tätigkeiten und Tätigkeiten der Urproduktion unterliegen grundsätzlich nicht der allgemeinen Gewerbeanzeigepflicht.
Je nach Art des Gewerbes und der Rechtsform werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.
In der Regel kommen folgende Unterlagen in Betracht:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen: gegebenenfalls ein Handelsregisterauszug
- Bei Vertretung: Vollmacht und gegebenenfalls Identitätsnachweise
- Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: erforderliche Erlaubnisse oder Nachweise
Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung muss grundsätzlich gleichzeitig mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
Muss ich auch ein Nebengewerbe anmelden?
Ja. Auch eine nebenberuflich ausgeübte gewerbliche Tätigkeit kann der Anzeigepflicht unterliegen.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Sofern der entsprechende Online-Dienst für die Gemeinde Kolkwitz verfügbar ist, können Sie die Gewerbeanmeldung elektronisch durchführen.
Benötige ich für jedes Gewerbe eine besondere Erlaubnis?
Nein. Viele Gewerbe sind erlaubnisfrei. Für bestimmte Tätigkeiten gelten jedoch besondere gesetzliche Anforderungen.
Wer in der Gemeinde Kolkwitz eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchte, muss dies grundsätzlich bei der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen.
Die Gewerbeanmeldung ist sowohl bei der Gründung eines neuen Unternehmens als auch bei der Eröffnung einer weiteren Betriebsstätte erforderlich. Auch eine nebenberuflich ausgeübte gewerbliche Tätigkeit kann anmeldepflichtig sein.
Wann muss das Gewerbe angemeldet werden?
Die Anmeldung muss grundsätzlich gleichzeitig mit dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Sie dient dazu, die zuständige Behörde über die Aufnahme des Gewerbes zu informieren.
Wie kann ich mein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung kann bei der zuständigen Gewerbebehörde der Gemeinde Kolkwitz erfolgen. Alternativ kann der bereitgestellte Online-Dienst genutzt werden.
Für die Anmeldung sind Angaben zur Person beziehungsweise zum Unternehmen, zur Betriebsstätte und zur geplanten gewerblichen Tätigkeit erforderlich. Je nach Rechtsform und Tätigkeit können zusätzliche Nachweise benötigt werden.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige. Die zuständige Behörde informiert die gesetzlich vorgesehenen weiteren Stellen.
Bitte beachten Sie: Die Gewerbeanmeldung ersetzt keine möglicherweise erforderlichen besonderen Erlaubnisse oder Genehmigungen für Ihre Tätigkeit.
Kontakt & Beratung
Abteilung
Frau Szonn
03099 Kolkwitz
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Mo 09:00 — 12:00 Uhr
Di 09:00 — 12:00 Uhr und 13:00 — 16:00 Uhr
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Fr 09:00 — 12:00 Uhr
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