gmejna Gołkojce

Bitte beachten! Die Fahrerlaubnisverordnung regelt den Pflichtumtausch des Führerscheins zum jeweiligen Stichtag 19.01.

 

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Sollte Ihr Führerschein in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt worden sein, müssen Sie ihn bis zum 19.01.2027 umgetauscht haben. Hierfür benötigen Sie ein Passbild in Papierform, Ihren Ausweis oder Reisepass sowie Ihren Führerschein. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen Ihren Stichtag. Eine Ausnahme besteht für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt. Sie müssen, unabhängig vom Ausstellungsjahr, den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen.

 

Ihr Team Bürgerbüro

 

 

 

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