gmejna Gołkojce

Ticker: Hier finden Sie alle Informationen zu Coronavirus-Einschränkungen und der Lage in der Gemeinde Kolkwitz

 

Ticker zum Coronavirus

 

Montag, 13.02.2023, 10:08 Uhr

  • COVID-19: Aufhebung der Absonderungspflicht für Erkrankte

    Mit Wirkung zum 13. Februar 2023 tritt die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Absonderung von Verdachts- bzw. von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen in Kraft.

    Da sich das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in den vergangenen Monaten reduziert hat, oft nur noch ein Bruchteil der tatsächlichen und zumeist mild verlaufenden Infektionen erkannt wird, und medizinische sowie pflegerische Einrichtungen eigene Corona-Schutzmaßnahmen festgelegt haben, sind die Voraussetzungen für eine Isolationspflicht nicht mehr gegeben.

    Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 4 unter https://www.lkspn.de/aktuelles/aktuelles-landkreis-spree-neisse/amtsblatt.html zu finden.

 

Mittwoch, 11.01.2023, 11: 48 Uhr

Ende der Maskenpflicht im ÖPNV  tritt am 2. Februar 2023 in Kraft.

Montag, 28.11. 2022, 14:38 Uhr

Verlängerung der geltenden Corona-Verordnung bis 21. Dezember 2022

  • Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg mit Wirkung zum 24. November 2022 um vier Wochen bis zum Ablauf des 21. Dezembers 2022 verlängert.


Mittwoch, 19.10.2022, 07:36 Uhr

Mittwoch, 28.09.2022, 06:44 Uhr

  • Testzentrum an der Grundschule
  • Wer einen Corona-Test benötigt, kann diesen in Kolkwitz am Testzentrum Bowlingcenter/Grundschule) in der Karl-Liebknecht-Straße vornehmen lassen. Hierfür den Betreiber des Testzentrums Herr Kieschke unter Tel. 0176/ 40138119 kontaktieren und einen Termin vereinbaren.

 

Montag, 4. Juli 2022, 14:58 Uhr

  • Da es in Kolkwitz leider keine Testzentren mehr gibt, hier eine kleine Liste wo derzeit noch getestet werden kann.

Aktive Testzentren in der Region

  • Testzentrum Vetschau
    Pestalozzistraße 2, 03226 Vetschau (neben dem Penny)

Öffnungszeiten:

Mo-Fr                       6.30 bis 18.30 Uhr
Sa                             08 bis 17 Uhr
So                             13 bis 18 Uhr

Schnelltest & PCR

Testzentrum im Kaufland Sielow
Sielower Chaussee 38, 03044 Cottbus (neben Vodafone-Shop)

Öffnungszeiten:

Mo-Sa                       08-20 Uhr

Testzentrum MVZ
MVZ Gemeinschaftslabor Cottbus Uhlandstraße 53

Öffnungszeiten:

Mo                            08 bis 15 Uhr
Di                              08-11.30 Uhr
Mi                             08-11.30 Uhr
Do                             08-11.30 Uhr
Fr                              08-14 Uhr

Nur mit Onlineterminvergabe: www.doctolib.de/testzentrum-covid/cottbus/mvz-gemeinschaftslabor-cottbus

Donnerstag, 2. Juni 2022, 14:58 Uhr

  • Die Kolkwitzer Testzentren sind geschlossen. Im Gemeindegebiet gibt es somit keine Testmöglichkeiten für Schnelltests und PCR-Tests mehr.

Montag, der 04.04.2022, 13:16 Uhr

  • Seit heute ist das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken im Kolkwitzer Rathaus freiwillig.

Montag, der 04.04.2022, 09:51 Uhr,

  • Das Gesundheitsamt des Landkreises nimmt während der Quarantäne keinen telefonischen Kontakt mehr auf. Hierzu die Mitteilung des Landkreises.

Freitag, der 01.04.2022, 11:51 Uhr,

Donnerstag, der 31.03.2022, 10:28 Uhr

Dienstag, der 22.03. 2022, 09:03 Uhr,

  • Veränderte Impfkampagne in Spree-Neiße ab April 2022
    Impfungen nur noch in der Impfstelle im Katastrophenschutzzentrum
    Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa informiert über das weitere Vorgehen in der Impfkampagne des Kreises ab April 2022.Vom 12. bis zum 14. April 2022 werden Corona-Schutzimpfungen mit den Vakzinen von Biontech/Pfizer, Moderna und Novavax ausschließlich in der Impfstelle im Katastrophenschutzzentrum des Landkreises in der Charlottenstraße 11, 03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) angeboten. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr das Impfangebot wahrnehmen.  Die Aufklärungsblätter sowie die Anamnese- und Einwilligungsbögen für eine Schutzimpfung finden Sie unter www.lkspn.de. Eine Anmeldung über das Onlineportal auf der Internetseite des Landkreises bleibt freiwillig.

Freitag, 4. März 2022, 10:08 Uhr,

Donnerstag, der 24.02.2022, 07:36 Uhr

Mittwoch, der 23.02.2022, 10:41 Uhr

  • Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits heute (23. Februar) in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März. Brandenburg setzt damit die drei Öffnungsschritte, die Bund und Länder in der Videoschaltkonferenz am 16. Februar vereinbart haben, um.

Dienstag, 08.02.2022, 16:43 Uhr

  • Ab dem morgigen Mittwoch ist die 2G-Regel für den Einzelhandel aufgehoben. Demnach können Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte im Einzelhandel einkaufen, sofern sie eine FFP2-Maske tragen. Auch die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in Hotspots wurde aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen bleiben unberührt, teilt der Ministerpräsident Dietmar Woidke mit. In der Gastronomie gilt weiter 2G plus. Auf Sportplätzen gilt 3G im Freien. Für den Individualsport im Freien gibt es keine Beschränkungen mehr. Veranstaltungen über 1000 Personen sind weiterhin nicht erlaubt. Die neue Verordnung gilt bis zum 23. Februar. Beim Bund-Länder-Treffen am 16. Februar wird über weitere mögliche Öffnungen beraten. Hier die ausführliche Pressemitteilung.

Montag, 07.02.2022, 11:58 Uhr

  • Wie es an Schulen und Kitas nach den Winterferien weitergeht, lesen Sie hier

Montag, 31.01.2022, 07:20 Uhr

  • Ab dem 7. Februar 2022 schreibt die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg einen Nachweis vor, dass Kitakinder mit einem Antigen-Schnelltest getestet wurden. Das Testen kann zuhause stattfinden. Für den Nachweis gegenüber der Kita nutzen Sie bitte dieses Formular.

Donnerstag, 20.01.2022, 16:33 Uhr

Donnerstag, 20.01.2022, 14:32 Uhr

Donnerstag, 20.01.2022, 14:12 Uhr

  • Neue Anordnungen für Quarantäne und Isolation. Mit Wirkung zum 19. Januar 2022 hat der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine neue Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung für Personen, die mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind sowie von engen Kontaktpersonen erlassen.
    Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 13. Februar 2022.

Donnerstag, 20.01.2022, 14:07 Uhr

Mittwoch, 19.01.2021, 11:51 Uhr

  • Freie Kapazitäten beim Impftermin im Kolkwitz-Center. Für den 25. Januar können beim Impfen im Kolkwitz-Center wieder Termine vergeben werden. Hierzu einfach im Kolkwitzer Rathaus unter Tel. 035529300 14 melden. Es wird sowohl mit Biontech als auch mit Moderna geimpft. Freie Auswahl.

Montag, 17.01.2022,07:48 Uhr

Montag, 17.01.2022, 07:31 Uhr

Dienstag, 11.01.2022, 08:44 Uhr

Montag, 10.01.2022,15:04 Uhr

Montag, der 10.01.2022, 09:44 Uhr

Diese Woche Biontech-Kontingent. Hinweis: Frau Dr. Metzler-Strehnz teilt mit, dass sie diese Woche (Mo, Mi und Do) mit Biontech impfen kann.

 

Mittwoch, der 05.01.2022, 14:09 Uhr

Montag, 27.12.2021, 08:43 Uhr

Freitag, 17.12.2021, 11:42 Uhr

  • Das sind die Öffnungszeiten des Testzentrums gegenüber des Rathauses zu den Feiertagen.
    24.12.  7 – 14 Uhr
    25.12 / 26.12. – 11 – 16 Uhr
    31.12. 7 – 17 Uhr
    01.01. 14 – 18 Uhr

Donnerstag, 16.12. 2021, 16:42 Uhr

  • Landkreis SPN bietet zahlreiche freie Corona-Impftermine anSchnell und unkompliziert zum Impftermin ohne Anmeldung!Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bietet zahlreiche Impftermine für die Schutzimpfung gegen Covid-19 an. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer und  Moderna. Neben Zweit- und Booster-Impfungen können Interessierte auch ihre Erstimpfung wahrnehmen.Zu den Terminen sind neben dem Impfausweis auch der ausgefüllte und unterschriebene Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung mitzubringen. Die benötigten Unterlagen und Informationsblätter finden Sie hier.Für alle Termine ist keine Voranmeldung notwendig!
  • WO:
    Turnhalle der Kreisvolkshochschule Spree-Neiße
    Heinrich-Heine-Straße 14, 03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)Wann:
    17.12.2021                                       – 11:00 bis 18:00 Uhr
    18.12.2021                                       – 08:00 bis 18:00 Uhr
    20.12.2021 bis 22.12.2021                – 11:00 bis 18:00 Uhr
    27.12.2021 bis 30.12.2021                – 11:00 bis 18:00 UhrUnterstützt wird der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bei der Durchführung erneut vom Deutschen Roten Kreuz (DRK).

 

Mittwoch, 14.12.2021, 17:44 Uhr

Mittwoch, 8.12.2021, 09:52 Uhr

Montag, der 06.12.2021, 11:52 Uhr

  • Die Impftermine in Kolkwitz für den 21. Dezember 2021 und 25. Januar 2022 sind ausgebucht. Am morgigen Dienstag eröffnet in den Cottbuser Messehallen ein Impfzentrum. Die Mitteilung der Stadt finden Sie hier.

Freitag, 3.12.2021, 09:09 Uhr

Donnerstag, 02.12.2021, 10:33

  • Weiteres Testzentrum für PCR-und Schnelltests in Kolkwitz ab dem 3. Dezember geöffnet
    Ab dem morgigen Freitag eröffnet gegenüber dem Rathaus auf dem Sparkassenparkplatz ein weiteres Testzentrum sowohl für Schnelltests als auch für PCR-Tests.
    Hier die Öffnungszeiten:
    Mo-Fr 6 – 10 und 16 – 18 Uhr – Schnelltests
    Sa und So 8 – 10 und 16 – 18 Uhr – Schnelltests
    Mo-So 8-12 und 13-18 Uhr – PCR-Tests.

Mittwoch, 01.12.2021, 09:39 Uhr

  • Ab heute hat am Kolkwitzer  real,-Markt  ein Bürger-Testzentrum für Schnelltests eröffnet. Montag bis Freitag von 8 bis 18 und Samstag wie Sonntag  von 10 bis 16 Uhr sind hier Testungen ab sofort möglich.

Dienstag, der 30.11.2021, 15:48 Uhr

  • Am 30. November 2021 hat der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine neue Allgemeinverfügung über die Verhaltenspflichten für Personen, die mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind sowie von engen Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne erlassen.
    Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 5. Januar 2022.

Dienstag, der 30.11.2021, 07:52 Uhr

  • Die Termine für die Impfaktion des Landkreises im Kolkwitz-Center am 21. Dezember sind bereits vergeben. Nächster Impftermin im Kolkwitz-Center ist der
    25. Januar 2022.  Eine Anmeldung unter Tel. 03552930014 ist hierfür erforderlich.

Donnerstag der 25.11.2021, 16:50 Uhr

Donnerstag der 25.11.2021, 16:32 Uhr 

  • Wichtige Informationen zur weiteren Betreuung Ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen
    Sehr geehrte Eltern, erneut greift das Pandemiegeschehen rasant um sich und wir alle sind vor alltägliche neue Herausforderungen gestellt. Für die Kindertagesbetreuung bedeutet das nach wie vor die Regelungen des Rahmenhygieneplanes Kita umzusetzen. Insbesondere beim Betreten des Kita- oder des Hortgeländes besteht die Maskenpflicht für abholberechtigte Personen.
    Zu den wichtigen weiteren Maßnahmen zählen das Abstandsgebot und die Beachtung der Hygieneregelungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund von Quarantäneregelungen oder bestätigten Coronainfektionen ein regulärer Kita-Betrieb eingeschränkt werden könnte. Dies könnte die Verkürzung der Öffnungszeiten oder die Schließung von einzelnen Gruppen oder der gesamten Einrichtung nach sich ziehen.
    Im Interesse Ihrer Kinder ist die Mithilfe aller Eltern und abholberechtigten Personen und die Umsetzung der bekannten AHA-Regeln daher besonders wichtig. SG Kita

Donnerstag der 25.11.2021, 09:45 Uhr

Mittwoch der 24.11.2021, 15:11 Uhr

Mittwoch, der 24.11.2021, 14:48 Uhr

  • Weitere Impftermine in der Gemeinde Kolkwitz
    In Kolkwitz findet der nächste Impftermin am 21. Dezember im Kolkwitz-Center (Karl-Liebknecht Str. 8) statt. Zwischen 11 und 18 Uhr können hier ab sofort Termine vereinbart werden. Hierzu bitte telefonisch unter Telefon 0355 29300 14 anmelden. Der darauffolgende Impftermin im Kolkwitz-Center ist der
    25. Januar 2022.Darüber hinaus gibt es vom Landkreis die Möglichkeit, im stationären Impfzentrum in Forst einen Termin zu vereinbaren. Dieses befindet sich in der Heinrich-Heine Straße 14 und ist montags-freitags in der Zeit von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Hier bitte ab dem 26. November einen Termin unter Telefon
    03562 699 793 oder 01733243424 vereinbaren. Geimpft wird mit Biontech. Wer sich mit Moderna impfen lassen möchte wird erfasst. Hierzu müssen zehn Personen zusammenkommen. Das Ergebnis erfahren die Angemeldeten dann am Impftag.

Dienstag, 23.11. 2021, 17:55 Uhr

Dienstag, 23.11.2021, 12:46 Uhr

Dienstag, 23. 11.2021, 11:34 Uhr

  • Die Termine für die Impfung am 30. November 2021 im Kolkwitz-Center sind alle vergeben. Es wird weitere Termine geben, teilt der Landkreis mit. Das Datum wird dann hier bekanntgegeben.

Dienstag, 23.11.2021, 09:33 Uhr

Freitag, der 19.11. 2021, 11:33 Uhr

  • Die Corona-Hotline des Landkreises ist stark nachgefragt. Hier ein paar Informationen dazu.

Mittwoch, 17.11.2021, 08:20 Uhr

Montag, 15. 11.2021, 10:25 Uhr

Freitag, 12.11. 2021, 11:29 Uhr

  • Wie im Amtsblatt vom 30. Oktober veröffentlicht, findet in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie kein Wichtelmarkt in der Gemeinde Kolkwitz statt. Für das Adventskonzert mit Classic Brass in der evangelischen Kirche am 27. November gilt für den Zutritt die 2G-Regel: Geimpft oder Genesen. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Bedingung: negativer Testnachweis).

Freitag, 12.11.2021,10:28 Uhr

  • Die Landesregierung hat am gestrigen Donnerstag eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen, die ab Montag den 15.November gilt. Die wichtigsten Regelungen finden Sie hier im Überblick.

Dienstag, 09.11.2021, 13:22 Uhr

  • Das sind die Eckpunkte der neuen Brandenburger Corona-Verordnung die am Donnerstag verabschiedet und ab dem  15. November gelten soll.

Freitag, 05. 11. 2021, 11:51 Uhr

  • Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung von 100 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

Mittwoch, 06.10.2021, 12:45 Uhr

Dienstag, 28.09.2021, 16:47 Uhr

  • Erwachsene sowie Kinder ab 12 Jahren können sich mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer in Kolkwitz an folgenden Tagen jeweils von 12:00 bis 18:00 Uhr impfen lassen:
    • Erstimpfungen
    • Dienstag, 02.11.2021
    • Kolkwitz-Center, Karl-Liebknecht-Straße 7 in 03099 Kolkwitz/Gołkojce
    • Anmeldung erforderlich unter 0355 2930014

     

    • Zweitimpfungen
    • Dienstag, 30.11.2021
    • Kolkwitz-Center, Karl-Liebknecht-Straße 7 in 03099 Kolkwitz/Gołkojce
    • Eine Anmeldung ist erforderlich unter 0355 2930014

Mittwoch, 15.09.2021, 08:42 Uhr

Donnerstag, 09.09.2021, 10:47 Uhr

Dienstag, 31.08.2021, 15:13 Uhr

  • Familienimpftage im Landkreis Spree-Neiße. Corona-Schutzimpfungen für Familien in September und Oktober 2021
    Ab sofort können sich Familien für eine Corona-Schutzimpfung mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer in September und Oktober 2021 in der Kreisverwaltung in Forst (Lausitz) anmelden.
    Landrat Harald Altekrüger betont die Bedeutung des Impfschutzes im Pandemiegeschehen: „Der beste Schutz gegen eine Infektion mit Sars-CoV2 und einen schweren Verlauf im Krankheitsfall ist aktuell eine Corona-Schutzimpfung. Daher möchte ich die Bürgerinnen und Bürger in Spree-Neiße dazu anhalten, sowohl die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu berücksichtigen als auch Angebote wie unsere Familienimpftage wahrzunehmen“, sagt er. „Damit bieten wir Kindern ab 12 Jahren und Erwachsenen die Möglichkeit sich selbst und andere vor einer schweren Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.“
    Der Landkreis Spree-Neiße bietet an folgenden Tagen das Familienimpfen in der 3. Etage im Raum 3.05 im Bereich Gesundheitsamt an:
    Dienstag, 07.09. und Donnerstag, 09.09.2021,
    Dienstag, 14.09. und Donnerstag, 16.09.2021 jeweils in der Zeit von 12 bis 18 Uhr für die Erste Impfung sowie
    Dienstag, 05.10., Donnerstag, 07.10., Dienstag, 12.10.2021 sowie am Donnerstag,14.10.2021 in der Zeit vom 12 bis 18 Uhr für die Zweitimpfung.Eine Anmeldung ist dringend erforderlich unter 03562 986-10301 oder unter 03562 986-10302.
    Mitzubringen ist zum Termin die Krankenkassenkarte, der Impfausweis – sofern dieser vorhanden ist – sowie der ausgefüllte und unterschriebene Aufklärungsbogen. Diesen finden Sie unter www.Brandenburgimpft.de oder unter www.lkspn.de.
    Die Begleitung durch einen Erziehungs- oder Sorgeberechtigten ist bei Minderjährigen bis zum Alter von 16 Jahren verpflichtend.

Dienstag, 24.08.2021, 16:35 Uhr

Montag, 23.08.2021, 14:18 Uhr

  • Das Testzentrum am Kolkwitzer dm-Markt hat an folgenden Tagen geöffnet:
    Mo                  9-16.30 Uhr
    Donnerstag   9-16.30 Uhr
    Freitag           9-16.30 Uhr
    Samstag         9-16.30 Uhr

Montag, der 16. August 2021, 08:40 Uhr

  • Impfen ohne Termin
    Nach dem erfolgreichen ersten Termin bietet die Praxis C. Metzler-Strähnz in der Karl-Liebknecht Str. 80 eine weitere Corona-Impfaktion ohne Termin an. Hierfür einfach Chipkarte und Impfausweis einstecken und am 18. August von 17 bis 20 Uhr bei der Kolkwitzer Praxis vorbeischauen.

Dienstag, 10.08.2021, 08:46 Uhr

  • Impfen ohne Termin am 11. August. Am morgigen 11. August können sich Bürger von 10 bis 15 Uhr in der Praxis Metzler-Strähnz, Karl-Liebknecht-Straße 80 in Kolkwitz hinter dem Eisladen ohne Termin impfen lassen.
    Impfstoffe:
    Biontech ab 16 Jahre
    Johnson & Johnson ab 60 Jahre
    Astra ab 60 Jahre

Mittwoch, 28.07.2021, 23:33 Uhr

Mittwoch, 21.07.2021, 13:56 Uhr

Dienstag, 13.07.2021, 07:43 Uhr

Montag, der 05.07.2021, 11:20 Uhr

Mittwoch, 23.06.2021, 11:31 Uhr

Donnerstag, 17.06.2021, 06:44 Uhr

Mittwoch, 16.6.2021, 10:55 Uhr

Montag, 14.06.2021, 09:39 Uhr

Dienstag, 08.06.2021, 11:13 Uhr

Montag, 07.06.2021, 11:53 Uhr

Freitag, 04.06.2021, 09:50 Uhr

  • Seit dem gestrigen Donnerstag können gemeindliche Einrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser, Jugendclubs oder Sportstätten wieder öffentlich genutzt  werden. Folgende Regelungen und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Hier kann sich auch eine Anwesenheitsliste heruntergeladen werden.
    Auch die Besucherzahl der Gemeindebibliothek ist begrenzt. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vorher einen Termin unter Tel: 0355 28416 zu vereinbaren.

Mittwoch, 02.06.2021,07:41 Uhr

  • Diese Lockerungen gelten ab dem 3. beziehungsweise 11. Juni 2021.

Montag, 31.05 2021, 07:17 Uhr

  • seit heute: Grundschüler zurück im Präsenzunterricht. Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa liegt die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut (RKI) an drei aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter 50, Donnerstag, 27. Mai 2021, 49,2, am Freitag, 28. Mai 2021, 35,2 und am Samstag, 29. Mai 2021, 36,9. Das bedeutet, dass seit Montag, 31. Mai 2021, vier  Wochen vor den Sommerferien, der vollständige Präsenzunterricht laut Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg für alle Mädchen und Jungen in der Grundschule wieder stattfinden kann, informiert Beigeordneter Michael Koch. „Damit kehrt ein Stück Normalität in den Alltag der Schülerinnen und Schüler zurück. Die Familien werden entlastet und die Kinder können zurück in ihr gewohntes Umfeld. Mein Respekt gilt den Lehrerinnen und Lehrern, die jetzt die Lernstände beurteilen sollen und gleichzeitig beginnen werden die Rückstände aufzuholen.“
  • Die Testpflicht bleibt bestehen. Alle Schülerinnen und Schüler  können auch an den Tagen mit Präsenzunterricht den Hort besuchen.Alle
    Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Freitag, 28. Mai 2021, 10:25 Uhr

  • Vollständiger Präsenzunterricht für Grundschüler in Spree-Neiße ab Montag rückt in greifbare Nähe-7-Tage-Inszidenzwert im Landkreis zum zweiten Mal unter 50
    Mit dem heutigen Tag liegt im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut (RKI) an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50: Donnerstag (27.05.2021) bei 49,2 und Freitag (28.05.2021) bei 35,2. Aufgrund des aktuellen Trends ist ein vollständiger Präsenzunterricht laut Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg für alle Mädchen und Jungen in den Grundschulen im Kreisgebiet zu erwarten. Voraussetzung hierfür ist, dass die die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut (RKI) auch am morgigen Samstag (29.05.2021) erneut unter der 50-er-Marke liegt.
    Elternschaft, Schulträger und das Schulpersonal werden gebeten, die Presseveröffentlichungen am Sonntag zu verfolgen.
    Mit dem Staatlichen Schulamt ist eine entsprechende Öffnung der Grundschulen abgesprochen.

Montag, 25. Mai 2021, 15:43 Uhr

Montag, 25. Mai 2021, 09:52 Uhr

  • Leider ist ab sofort das Testzentrum des DRK im Kolkwitz-Center geschlossen. Wegen zu geringer Resonanz, erklärt das DRK, wird dieses Angebot eingestellt. Weiterhin geöffnet hat das Testzentrum des dm. Hier noch einmal die Information dazu: Im Kolkwitzer  dm-Markt (Berliner Straße 114 b) können sich Bürger auf Covid testen lassen. Hierzu ist das Herunterladen der dm-App nötig. Mit dieser kann ein Termin vereinbart werden. Im Anschluss erhalten die App-Nutzer einen QR-Code mit dem sie die Filiale aufsuchen können. So gibt es keine langen Wartezeiten. Die Testungen erfolgen im Vier-Minuten-Takt. Getestet werden kann nur, wer symptomfrei ist. Die Mitarbeiter des dm-Marktes wurden im Umgang mit den Schnelltests geschult. Testungen sind immer Montag bis Samstag von 12 bis 17 Uhr möglich.
    Hinweis: Aufgrund der personellen Situation und der guten Auslastung des Angebotes ist es hier nicht möglich, einfach vorbeizukommen. Eine Anmeldung über die Internetseite ist dringend nötig. Wer kein Handy hat, der wird gebeten, dass eventuell Kinder, Enkel oder Freunde sich hier einwählen und einen Termin vereinbaren.

Freitag, 21. Mai 2021, 11:51 Uhr

  • Eine Genesungsbestätigung erhalten Sie beim Gesundheitsamt über dieses Kontaktformular. Geben Sie im Betreff das Stichwort “Genesungsbestätigung” ein. Die Bestätigung kommt dann per Post.

Mittwoch, 19. Mai 2021, 14:57 Uhr

  • Ab Freitag, 21. Mai 2021, wird die Bundesnotbremse im Landkreis-Spree-Neiße außer Kraft gesetzt. Was dies bedeutet, lesen Sie in der Pressemitteilung des Landkreises.

Mittwoch, 19. Mai 2021, 13:42 Uhr

  • Priorisierungsgruppe 3 in Brandenburg ab 19. Mai vollständig impfberechtigt.
    In Brandenburg sind ab dem heutigen Mittwoch, den 19. Mai, alle Personen der Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Schutzverordnung in sämtlichen Impfsträngen impfberechtigt. Das Impfkabinett hat die vollständige Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 bestätigt.
    Damit sind unter anderem auch Personen im Lebensmitteleinzelhandel, in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in besonders relevanten Positionen in Bereichen der Kritischen Infrastruktur impfberechtigt. Auch Personen, die als Wahlhelfer tätig sind, können sich somit impfen lassen. Freie Impftermine können bei impfenden Hausarztpraxen (Auswahl unter: https://www.kvbb.de/patienten/impfpraxen/), online über www.impfterminservice.de oder unter der Hotline 116117 gebucht werden. Mit der vollständigen Freigabe der Priorisierungsgruppe 3 erhalten rund 500.000 Menschen eine Impfberechtigung. Die Impfberechtigung ist über entsprechende Formulare nachzuweisen, die online auf https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/downloads/ zur Verfügung gestellt werden.

Mittwoch, 19. Mai 2021, 12:04 Uhr

  • Ab dem morgigen Donnerstag öffnet die Gemeindebibliothek wieder. Bitte vorher einen Termin unter Tel. 0355 28416 vereinbaren. Öffnungszeiten sind wieder Di von 9 bis 18 Uhr und Do von 13 bis 19 Uhr.

Mittwoch, 19. Mai 2021, 07:45 Uhr

  • Die Brandenburger Quarantäneverordnung wird aufgehoben und durch die Coronavirus-Einreisverordnung des Bundes ersetzt. Die wichtigsten Informationen für Einreisende nach Brandenburg im Überblick.

Dienstag, 18. Mai 2021, 16 Uhr

  • Freiwilliges Testangebot für Kita-Kinder steht ab Montag zur Verfügung. Eltern, die Interesse an diesem freiwilligen Angebot haben, können sich für weitere Informationen an die jeweilige Kita-Leitung wenden.

Dienstag, 18. Mai 2021 08:51 Uhr

Dienstag, 18. Mai 2021, 08:47 Uhr 

Montag, 17. Mai 2021, 09:46 Uhr

  • Seit mehr als drei Tagen ist die Inzidenz im Landkreis SPN unter 100. Eine Grafik, was ab welcher Inzidenz gilt, finden Sie hier.

Montag, 17. Mai 2021, 09:24 Uhr

Kleiner Grenzverkehr wieder möglich. Ab sofort ist die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes in Kraft, diese Regelung regelt auch bundesweit die Quarantäne-Bestimmungen. Da Bundesrecht Landesrecht bricht, greift auch in Brandenburg ab sofort die Bundesverordnung.

Für Besuche in Polen bedeutet das, dass der sogenannte Kleine Grenzverkehr wieder möglich ist. Wie das Bundesministerium für Gesundheit als auslegende Behörde bestätigte, entfällt bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden um Verwandte ersten Grades zu besuchen oder ein gemeinsames Sorgerecht wahrzunehmen die Test-Pflicht bei Wiedereinreise oder die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben auch für genesene oder nicht geimpfte Personen. Das Gleiche gilt bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden für Einkäufe, den Arztbesuch oder Kurzausflüge über die Grenze.

 

Mittwoch, 12. Mai 2021, 08:55 Uhr

  • Kabinett beschließt schrittweise Lockerung der Corona-Regeln. Hierzu die Pressemitteilung.

Donnerstag, 6. Mai 2021, 15:41 Uhr

  • Trotz sinkender Infektionszahlen können Schulen und Kitas erst ab dem 17. Mai 2021 wieder öffnen. Die Erklärung des Landkreises finden Sie hier.

Mittwoch, 05. Mai 2021, 09:00 Uhr

Montag, 3. Mai 2021, 09:42 Uhr

Mittwoch, 28.04.2021, 13:12 Uhr

Dienstag, 27.04.2021, 08:29 Uhr

Montag, 26.04.2021, 13:03 Uhr

  • Eine Zusammenfassung aller neuen Regelungen für Schule, Kita und Sport lesen Sie hier.

Montag, 26.04.2021, 08:35 Uhr

Freitag, 23.04.2021, 12:58 Uhr

  • Ab Montag, den 26.04.2021 können sich in Brandenburg Lehrer, Feuerwehrleute und über 60-Jährige impfen lassen. Hierzu die Pressemitteilung.

Freitag, 23.04.2021, 11:39 Uhr

Donnerstag, 22.04.2021, 17:09 Uhr

  • Schulen und Kitas gehen in die Notbetreuung. Mit dem heutigen Tag hat der Landkreis Spree-Neiße drei Tage in Folge die Inzidenz von 200 überschritten. Stand heute: 200,5.  Demnach wird ab Samstag, den 24.04.2021, für die Dauer von mindestens 14 Tagen abweichend von § 17 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung der Präsenzunterricht für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe sowie der Betrieb von erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen untersagt. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Das Anmeldeformular finden Sie hier. Wann die Einrichtungen wieder öffnen ist noch unklar. Ab dem 12. Schließungstag wird der Inzidenzwert erneut herangezogen. Liegt dieser dann an drei aufeinander folgenden Tagen unter 200 wird die Notbetreuung wieder aufgehoben.  Das bundeseinheitliche Infektionsschutzgesetz sieht eine Inzidenz von 165 vor.

Mittwoch, 21.04.2021, 15:03 Uhr

  • Im Kolkwitzer  dm-Markt (Berliner Straße 114 b) können sich Bürger ab Donnerstag, den 21. April 2021 auf Covid testen lassen. Hierzu ist das Herunterladen der dm-App nötig. Mit dieser kann ein Termin vereinbart werden. Im Anschluss erhalten die App-Nutzer einen QR-Code mit dem sie die Filiale aufsuchen können. So gibt es keine langen Wartezeiten. Die Testungen erfolgen im Fünf-Minuten-Takt. Getestet werden kann nur, wer symptomfrei ist. Die Mitarbeiter des dm-Marktes wurden im Umgang mit den Schnelltests geschult. Testungen sind ab Donnerstag immer Montag bis Samstag von 12 bis 17 Uhr möglich.

Dienstag, 20.04.2021 07:45 Uhr

  • Wie der Landkreis mitteilt, bleiben Kitas und Schulen am Mittwoch geöffnet. Die verschärfte Notbremse greift nicht, da die Inzidenz derzeit unter 200 liegt (Stand 19.04.2021: 178,5). Sollte sich dieser Wert erneut über den Inzidenzwert von 200 bewegen, wird der Landkreis Spree-Neiße dies in geeigneter Weise bekannt geben. Gesundheitsdezernent Michael Koch hatte am Montag gegenüber der Lausitzer Rundschau erklärt, dass in dieser Woche die Kitas und Schulen offen bleiben.

Montag, 19.04.2021, 10:28 Uhr

Montag, 19.04.2021, 10:28 Uhr

Montag, 19.04.2021, 10:07 Uhr

  • Liebe Eltern, für die Notbetreuung in Kitas und Schulen verwenden Sie bitte dieses Antragsformular.

Sonntag, 18.04.2021, 10:02 Uhr

  • In Brandenburg gilt ab Montag eine verschärfte Notbremse. Dies hat das Kabinett am Samstag beschlossen. Was dies unter anderem für Schulen und Kitas bedeutet, lesen Sie hier.
    Im Landkreis Spree-Neiße lag die Inzidenz bei 221 (Stand 17.4.).

Donnerstag 15.04.2021, 09:34 Uhr

  • Inzidenz steigt über 200 – weitere Einschränkungen im Landkreis Spree-Neiße seit Mittwoch, dem 14.04.2021. Laut den Veröffentlichungen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit sind im Landkreis Spree-Neiße am Montag, dem 12.04.2021, kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt. Seit dem 14. April 2021, sind nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Siebte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung Versammlungen grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot kann nach Absatz 3 im Einzelfall eine Ausnahme erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist, wobei mit steigender Inzidenz und damit einhergehendem erhöhten Infektionsrisiko der Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei der vorzunehmenden Abwägung mit dem Versammlungsrecht zunehmende Bedeutung erlangt. Dieses Verbot mit Ausnahmevorbehalt gilt auch für die Durchführung von Autokorsen.

Donnerstag, 15.04.2021, 09:29 Uhr

  • Brandenburg gibt Vorfahrt für Zweitimpfungen. Vorerst keine neuen Erstimpftermine für Moderna und Biontech. Die Erklärung finden Sie hier.

Dienstag, 13.04.2021, 11:19 Uhr

  • Neue Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind, von Verdachtspersonen sowie von Kontaktpersonen
    Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlässt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 06.03.2021 (GVBl. Bbg. II Nr. 24), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.04.2021 (GVBl Bbg II Nr.34) i. V. m. §§ 28 Absatz 1, 28a, 29 und 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind, von Verdachtspersonen sowie von Kontaktpersonen. Hier finden Sie die  vollständige Allgemeinverfügung.

Freitag, 09.04.2021, 12:08 Uhr

Donnerstag, 08.04.2021, 10:36 Uhr 

  • Das Deutsche Rote Kreuz konnte für eine Erweiterung der Öffnungszeiten des Kolkwitzer Testzentrums gewonnen werden. Neben den bisher geltenden Öffnungszeiten Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr öffnet sich das Testzentrum am Kolkwitz-Center ab dem 12. April zusätzlich immer montags von 13 bis 16 Uhr.

Mittwoch, 07.04.2021, 07:51 Uhr

  • Kabinett beschließt Distanzunterricht an weiterführenden Schulen. Kitas bleiben offen. Hierzu die Pressemitteilung.

Dienstag, 06.04. 2021, 09:56 Uhr

Samstag, 03.04.2021, 17:05 Uhr

  • Welche Regeln gelten zu Ostern? Eine Übersicht finden Sie hier.

Dienstag, 30.03.2021, 23:10 Uhr

  • AstraZeneca-Impfungen für Menschen unter 60 Jahren wurden heute ausgesetzt. Nach der vorsorglichen Aussetzung der Impfungen mit AstraZeneca für Menschen unter 60 Jahren wurden diese Impfungen für heute abgesagt. Das hat der Impflogistik-Stab in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg entschieden. In den Impfzentren werden die Kontaktdaten, einschließlich Telefonnummern, aufgenommen. Die Betroffenen wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) über einen neuen Impftermin informiert.

Dienstag, 30.03.2021, 23:05 Uhr

  • Die Landesregierung passt die 7. Corona-Eindämmungsverordnung an. Unter anderem gibt es ab dem 1. April eine nächtliche Ausgangssperre. Hierzu die Pressemitteilung.

Montag, 29.03.2021, 13:10 Uhr

  • Was gilt bei einer Einreise nach Brandenburg? Hier ein Überblick.

Montag, 29.03.2021, 13 Uhr

  • Das Testzentrum des DRK im Kolkwitz-Center öffnet weiterhin donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr. Weitere Öffnungszeiten sind in Arbeit, sodass dieser Service schon hoffentlich bald erweitert werden kann. Wegen des Karfreitags ist diese Woche eine Testung nur am Donnerstag möglich.

Donnerstag, 26.03.2021, 10:54 Uhr

  • Eine Übersicht aller Testzentren in der Region finden Sie hier. Hinweis: Eine halbe Stunde vorher nicht Essen, Trinken und Rauchen.

Dienstag, 23.03.2021, 16:42 Uhr

Dienstag, 23.03.2021, 13:21 Uhr

Der Landkreis Spree-Neiße hatte drei aufeinanderfolgende Tage eine Inzidenz über 100. Ab Mittwoch gilt die sogenannte Notbremse. Hierzu die Pressemitteilung des Landkreises sowie die dazugehörige Verordnung.

Dienstag, 23.03.2021. 08:45 Uhr

  • Kolkwitz hat ein eigenes Testzentrum. An diesem Donnerstag und Freitag  25. und 26.3.2021) jeweils von 8 bis 12 Uhr  können Bürger der Gemeinde Kolkwitz  kostenfrei einen Abstrich vornehmen lassen, um eine mögliche Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu prüfen. Hierfür konnte das Deutsche Rote Kreuz als Partner gewonnen werden. Im Kolkwitz-Center (Karl Liebknecht Str. 7) bitte den Hintereingang am Sportplatz nutzen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht nötig. Hinweis: Aufgrund der Bauarbeiten (neuer Kolkwitzer Hort) stehen direkt vor dem Kolkwitz-Center keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen sie den Parkplatz an der Sparkasse oder jene in der Bahnhofstraße. Alle weiteren Termine und Uhrzeiten werden hier rechtzeitig bekanntgegeben.

Dienstag, 23.03.2021, 07:45 Uhr

  • Die Bund-Länder-Konferenz hat am gestrigen Montag den Lockdown über Ostern verschärft. Der rbb hat hier die Ergebnisse zusammengestellt.

Montag, 22.03.2021, 09:28 Uhr

Montag, 22.03.2021, 09:26 Uhr

  • Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am Wochenende die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen. Das von den Schulen jeweils gewählte Modell des Wechselunterrichts bleibt bis zu den Osterferien weiter bestehen. Die Schulen wurden über die Änderung der Schulorganisation kurzfristig informiert. Wenn Eltern sich entscheiden, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, werden sie gebeten, die Schulen entsprechend zu informieren. Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler aus diesem Grund werden nicht als unentschuldigte Fehlzeiten gewertet.

Freitag, 19.03.2021, 09:56 Uhr

  • Die Landesregierung zieht bei einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen landkreisweise die Öffnungsschritte vom 8. März teilweise zurück. Schulen sollen im Wechselunterricht bleiben. Hierzu die Pressemitteilung. Inzidenz Stand heute im SPN-Kreis: 89,7

Donnerstag, 18.03.2021, 15:02 Uhr

  • Die Gemeinde Kolkwitz konnte das DRK für ein Testzentrum im Kolkwitz-Center gewinnen. Ab dem 25. März wird hier donnerstags und freitags voraussichtlich von 8 bis 13 Uhr getestet.  Die genauen Zeiten werden noch bekanntgegeben.

Donnerstag, 18.03.2021, 08:38 Uhr

  • Ab Montag, dem 22. März 2021 werden Schnelltests auch in Burg an diesen beiden Stellen durchgeführt:1.) Bergauf-Apotheke Burg, Hauptstraße 24 A, montags von 14 bis 16 Uhr, dienstags von 14 bis 17 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Nummer 035603 – 18 99 37
    2.) Haus der Begegnung (durch DRK Kreisverband),  Am Bahndamm 12B, donnerstags 14 bis 16 Uhr, freitags von 14 bis 17 Uhr, nach telefonischer Anmeldung unter der Nummer                    035603 – 682 99

Mittwoch, 17.03.2021, 09:02 Uhr

  • Alle Angebote für einen kostenfreien Antigen-Schnelltest finden Sie hier im Überblick. Die Gemeinde Kolkwitz ist derzeit bemüht, noch in diesem Monat ein eigenes Testzentrum voraussichtlich im Kolkwitz-Center aufzubauen.

Mittwoch, 17.03.2021, 08:15 Uhr

  • Das Land Brandenburg verständigt sich auf keine weiteren Lockerungen. Die Mitteilung dazu finden Sie hier.

Dienstag, 16.03.2021, 11:31 Uhr

  • Pressemitteilung Land Brandenburg: Vorläufige Aussetzung des Impfstoffes AstraZeneca.

Donnerstag, 11.03.2021, 12:43 Uhr,

Donnerstag, 11.03.2021, 09:24 Uhr

  • Eltern bitte beachten: In den Osterferien können nur die Kinder, die Anspruch auf die Notbetreuung haben, im Hort betreut werden.

Dienstag, 09.03.2021 17:46 Uhr

  • In Spree-Neiße gibt es derzeit noch kein Testzentrum. Hier fehlt die vom Bund unterschriebene Verordnung, die unter anderem die Finanzierung regelt. Der Kreis ist in Gesprächen mit den Krankenhäusern in Guben, Forst und Spremberg, um solche Zentren zu schaffen. Das Cottbuser Testzentrum im Katastrophenschutzzentrum Welzower Straße ist für Cottbuser vorgesehen. Der Landkreis Spree-Neiße möchte allen die dringend einen Schnelltest benötigen, ein Angebot unterbreiten. In dringenden Fällen soll sich an das Gesundheitsamt gewendet werden, welches dann versucht, einen Weg zu finden. Das Corona-Bürgertelefon des Landkreises ist unter Tel. 03562 697540 zu erreichen.

Dienstag, 09.03.2021, 11:45 Uhr

  •  In Cottbus richten die Johanniter derzeit ein Corona-Testzentrum ein, welches voraussichtlich am morgigen Mittwoch geöffnet werden soll. Weitere Zentren sollen in der Region folgen. Wichtig ist, dass hier nicht mit den im Handel erhältlichen Schnelltests getestet wird, sondern mit Antigen-Tests die durch fachkundiges Personal abgenommen werden.  Auch  einige Hausarztpraxen sowie Apotheken bieten diese Schnelltests. Bei Interesse wird empfohlen, sich beim Hausarzt oder der Apotheke zu informieren. Der Bund zahlt jedem Bürger einen Schnelltest pro Woche. Die Länder sind für die Bereitstellung zuständig.
    Erzieher der Kolkwitzer Kitas können sich mit den im Handel erhältlichen Schnelltests regelmäßig testen. Die Gemeinde hat diese Test bereits besorgt.

Montag, 08.03.2021, 10:24 Uhr

  • Der Coronastab der Gemeinde Kolkwitz hat am heutigen Montag darüber beraten, was die 7. Eindämmungsverordnung für die Gemeinde bedeutet. Die Gemeindebibliothek öffnet ab sofort wieder. Ein Besuch ist nach telefonischer Vereinbarung  möglich. Zu erreichen ist die Bibliothek unter Tel.: 0355 28416  (Mo-Do von 9 bis 14 Uhr und Fr von 9 bis 12 Uhr).Die Nutzung von Spielplätzen im Außenbereich ist ab sofort ohne Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt.Bei der Sportausübung können Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ab sofort auf den Sportanlagen in Gruppen bis zu 20 Kindern plus Aufsichtspersonal Sport treiben. Die Gruppenteilnehmer sind vom Verein zu dokumentieren. Diese Listen müssen vier Wochen zur eventuellen Kontaktnachverfolgung aufbewahrt werden.
    Für Sporttreibende über 14 Jahren gilt ab sofort eine Nutzung der Sportanlagen mit bis zu zehn Personen. Der Sport muss dabei kontaktfrei erfolgen. Auch hier erfolgt eine Dokumentation der Teilnehmer durch den Verein. Die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen ist untersagt.
    Auf einer Sportanlage können mehrere Gruppen Sport treiben insofern pro Gruppe 800 Quadratmeter zur Verfügung stehen.Die Jugendclubs bleiben weiterhin geschlossen.Öffentliche Osterfeuer sind im Landkreis untersagt. Möglich sind genehmigungsfreie Privatfeuer (1 m³) etwa in Feuerschalen.Für das persönliche Treffen mit Mitarbeitern des Rathauses können weiterhin telefonisch Termine vereinbart werden. Der Zutritt erfolgt über den Hintereingang (bitte klingeln) auf der Apothekenseite.

Montag, 08.03.2021, 07:27 Uhr

Samstag, 06.03.2021,09:46 Uhr

Donnerstag, 04.03.2021, 16:50 Uhr

Dienstag, 02.03.2021, 17:34 Uhr

Dienstag, der 23.02.2021, 17:27 Uhr

Donnerstag 18.02.2021, 16:34 Uhr

  • Aktuelle Hinweise zur Impfterminvergabe finden Sie hier.

Donnerstag, 18.02.2021, 12:57 Uhr

Donnerstag, 18.02.2021, 08:07 Uhr

  • Am 22. Februar 2021 öffnen die Grundschulen im Wechselunterricht. Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Rechtsfragen zur Hortbetreuung werden hier beantwortet. Die Organisation der Notbetreuung für die Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie im Einzelfall der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Primarstufe wird bis auf Weiteres weitergeführt (gemäß §§ 17 Absatz 6, 18 Absatz 5 und 6 Sechsten Eindämmungsverordnung). Bei der parallelen Organisation der Notbetreuung und des Präsenzunterrichts in den Schulen der Primarstufe ist auf die räumliche Trennung der Lerngruppen zu achten.
    Eine Notbetreuung für Kinder der Klassen 1-4 ist nun auch für Beschäftigte der Leistungsverwaltung vorgesehen. Wer Anspruch auf eine Notbetreuung im Hort hat, lesen Sie hier.

Montag, 15.02.2021, 09:10 Uhr

  • Die Eindämmungsmaßnahmen werden bis zum 7. März verlängert. Grundschulen gehen in den Wechselunterricht. Hierzu die Pressemitteilung des Landes Brandenburg.
    Die 6. Eindämmungsverordnung finden Sie hier. Den Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Donnerstag, 11.02.2021, 16:59 Uhr

Donnerstag, 11.02.2021, 11:49 Uhr

Mittwoch, 10.02. 2021, 09:15 Uhr

  • Überbrückungshilfe III: Ab heute können Unternehmer, die von der Pandemie finanziell betroffen sind, neue Überbrückungshilfen beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Freitag, 5. Februar 2021, 09:39 Uhr

  • SARS-CoV-2-Virus: 15-Kilometer-Bewegungsradius im öffentlichen Raum vorerst aufgehoben
    Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ist weiterhin rückläufig. Am 2. Februar 2021 hat die 7-Tage-Inzidenz erstmals seit November 2020 den Wert 200 unterschritten; das bedeutet, bei weniger als 200 Menschen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist innerhalb der vergangenen 7 Tage das Virus nachgewiesen worden. Auch am 4. Februar 2021 lag der Wert bei 193,5 – daher entfällt bis auf weiteres die Einschränkung des Bewegungsradius.Der Aufenthalt im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport sowie Bewegung an der frischen Luft ist nunmehr wieder uneingeschränkt gestattet. Freizeitliche Aktivitäten und touristische Ausflüge sind demnach unter der Beachtung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen, Hygieneregeln und örtlichen Besonderheiten und Maßnahmen möglich.

Freitag, 5. Februar 2021, 09:15 Uhr

  • Berechnung  der Elternbeiträge in den kommunalen Kindereinrichtungen ab Monat Januar 2021.
    Die Erhebung der Benutzungsgebühren für kommunale Kindereinrichtungen entfällt, wenn Eltern freiwillig auf die Betreuungsleistung Ihres Kindes in einer nicht geschlossenen Kindereinrichtung für einen Kalendermonat verzichtet haben bzw. verzichten werden. Wird die Betreuungsleistung nur bis maximal 50 % in Anspruch genommen, so wird der Elternbeitrag zur Hälfte berechnet. Das heißt, die Betreuung des Kindes erfolgt/e im Monat Januar und Februar nur bis zu 10 Tage, im Monat März bis zu 11 Tage. Wir bitten Sie den Bedarf Ihres  Kindes zu bestimmten Tagen der zu betreuenden Kindereinrichtung mitzuteilen. Diese Regelung gilt ab Monat Januar 2021 für jeweils einen gesamten Kalendermonat. Lesen Sie bitte hierzu auch die Mitteilung (Elternbrief) des Landkreises.

Donnerstag, 4. Februar 2021, 09:26 Uhr

Donnerstag, 28. Januar 2021,15:56 Uhr

Dienstag, 26. Januar 2021, 12:17 Uhr

  • Die Kitas im Landkreis bleiben wegen gesunkener Infektionszahlen vorerst geöffnet, teilt der Landkreis mit. Hier die Pressemitteilung dazu.

Montag, 25. Januar 2021, 16:52 Uhr

  • Der Landkreis bereitet für die Kitas die Notbetreuung vor. Das Formular hierzu finden Eltern hier. Eine Schließung der Kitas will der Landkreis noch bekanntgeben. Ab einer Inzidenz von über 300 ist diese Schließung gemäß 5. Eindämmungsverordnung vorgeschrieben. Heute betrug diese Inzidenz 306. Tendenz weiter fallend.

Montag, 25. Januar 2021, 10:37 Uhr

  • Was für Kinder. Eine interessante Interseite für multimediales Lernen, welche auch vom Bildungsministerium gefördert wird, ist Seitenstark.

Montag, 25. Januar 2021, 09:59 Uhr

Freitag, 22. Januar 2021, 10:43 Uhr

  • Zu möglichen Kitaschließungen äußert sich der Landkreis am 25. Januar. Gemäß der geplanten Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ist vorgesehen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen in Landkreisen zu schließen, sofern die 7-Tage-Inzidenz auf drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 300 überschreitet. Die 7-Tage-Inzidenz beschreibt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Eindämmungsverordnung soll am 23.01.2021 in Kraft treten. Gemessen am aktuellen Infektionsgeschehen, wird diese Regelung voraussichtlich im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprewja-Nysa rechtsgültig werden, sofern sie in den Vorgaben des Landes Brandenburg enthalten ist. Für diesen Fall wird eine Notbetreuung eingerichtet – entsprechende Antragsformulare werden zeitnah auf der Website des Landkreises unter www.lkspn.de zur Verfügung gestellt. Für die Umsetzung erhalten die Sorgeberechtigten, Kindertagesstätten sowie die Kindertagespflegeeinrichtungen einige Tage Zeit. Weitere Informationen zu möglichen Kita-Schließungen gibt es für Sorgeberechtigte am 25.01.2021.

Freitag, 22. Januar 2021, 09:34 Uhr

  • Die aktuelle Pressemitteilung zu den verlängerten Einschränkungen lesen Sie hier.
    Bitte beachten Sie auch die Bescheinigungen für die Kita und die Schule. Das sind Bescheinigungen für Eltern (einmal Kita und einmal Grundschule) zur Vorlage bei der Krankenkasse. Diese sind für die Extra- Krankentage zur Betreuung der Kinder nötig, falls kein Notbetreuungsplatz möglich ist.

    Bescheinigung
    der Kindertageseinrichtung (Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld)
    Bescheinigung der Schule (Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld)

Mittwoch, 20. Januar 2021, 15 Uhr

  • Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sollen bis einschließlich 14. Februar verlängert werden. Darauf haben sich am Dienstag die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verständigt. Das Brandenburger Kabinett wird sich voraussichtlich am Donnerstag in einer Video-Schaltkonferenz mit der Änderung der bestehenden Eindämmungsverordnung befassen. Auch die Landräte und Oberbürgermeister werden kurzfristig informiert.

Mittwoch, 20. Januar 2021, 14:59 Uhr

Montag, 18. Januar 2021 11:07 Uhr

  • Für alle Eltern, die ihre Kita-und Schulkinder betreuen, gibt es folgende Informationen und Bescheinigungsvorlagen:
    Infos zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld
    Bescheinigung
    der Kindertageseinrichtung (Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld)
    Bescheinigung der Schule (Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld)
    Infoblatt Entschädigung für Kinderbetreuung im Lockdown

Donnerstag, 14. Januar 2021, 16:36 Uhr

Dienstag, 12. Januar, 2021, 12:38 Uhr

  • Aktuell können nur noch wenig Impftermine in Brandenburg vergeben werden. Warum, das lesen Sie hier.

Dienstag, 12. Januar 2021, 10:42 Uhr

  • Bezüglich des 15 Kilometer-Radius hat das Land Brandenburg im Brandenburgviewer den Radius eingetragen. Einfach in der rechten Spalte unten auf “Corona: 15- Kilometer-Grenze” gehen, den Landkreis Spree-Neiße anklicken und sehen, wie weit sich vom Wohnort entfernt werden kann.

Dienstag, 12. Januar 2021, 10:05 Uhr

  • Der Landrat hält an offenen Kitas fest. Mit Stand 11.01.2021 beträgt die 7-Tages-Inzidenz 444,1. Sobald dieser den Grenzwert 300 überschreitet, steht es den Landkreisen gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg frei, Kindertagesstätten zu schließen. Landrat Harald Altekrüger hat sich zum derzeitigen Zeitpunkt gegen eine Schließung im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ausgesprochen:„Eines unserer Ziele ist es, die psychische Belastung in den Familien so gering wie möglich zu halten. Oftmals ist es nicht möglich, Homeoffice mit der Kinderbetreuung auf Dauer zu vereinbaren, ohne dass Spannungen entstehen oder die Arbeits- und Lebensqualität leidet. Wir wissen auch: Derzeit sind Kitas nicht die Treiber der Pandemie. Wir verschaffen uns täglich einen Überblick über das Infektionsgeschehen in den Kitas des Landkreises. Sollten wir hier einen Anstieg verzeichnen, ist die Notfallbetreuung ein Mittel, mit dem wir darauf reagieren werden.“ 

Montag, 11. Januar 2021 15:31 Uhr

Montag, 11. Januar 2021, 11:56 Uhr

Montag, 11.Januar 2021, 07:31 Uhr

Freitag, 08. Januar 2021, 10:09 Uhr

  • Zwei weitere Wochen Distanzunterricht in Brandenburg. Hier ist  die Pressemitteilung dazu. 

Mittwoch, 6. Januar 2021, 14:56 Uhr

Dienstag, 05.Januar 2021, 11:20 Uhr

  • So geht es an Brandenburger Schulen weiter. Hier ist der Stufenplan.

Montag, 04. Januar 2021, 10:30 Uhr

  • Am heutigen Montag startet die Terminvermittlung zur Covid19-Impfung. Wichtige Fragen dazu werden hier beantwortet.

Dienstag, 29.12. 2020, 15:33 Uhr

  • Zwischen den Jahren ist die Corona-Bürgerhotline und Kontaktverfolgung der Kreisverwaltung zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
    • Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
    • Freitag: 8 bis 14 Uhr.
    • Samstag und Sonntag: 12 bis 16 Uhr
    • Am 31.12.2020: 8 bis 12 Uhr
    • Am 01.01.2021: 13 bis 15 Uhr

    Sollte eine telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich sein, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Anfragen schriftlich per E-Mail zu senden an:
    koordination.corona@lkspn.de und corona-hotline@lkspn.de 
    Dabei sollte eine korrekte Telefonnummer angegeben werden, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah zurückrufen können. Bei einem positiven Testbefund können zudem die Kontaktformulare auf der Webpräsenz des Landkreises verwendet werden, gleiches gilt für Kontaktpersonen. Link: https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/kontaktformular-gesundheitsamt.html

Dienstag, 29.12.2020, 08:45 Uhr

Montag, 28.12.2020, 12:47 Uhr

Mittwoch, 23.12.2020, 13:54 Uhr

  • Die Gemeindekirchenräte der Kirchengemeinden Papitz-Krieschow, Kolkwitz-Gulben und Cottbus-Süd
    haben beschlossen, dass alle Präsenzgottesdienste in der Zeit vom 24.12.2020 – 10.01.2021 abgesagt werden.Die Kirchengemeinde hat sich aufgrund der derzeitigen Situation wieder entschieden, auch für Heiligabend einen Gottesdienst aufzuzeichnen. Er wird am 24. Dezember um 14 Uhr freigeschaltet. Hier ist der Link: https://youtu.be/tJ0p1M7F8p8Pf. Klaus Natho

 

Dienstag, 22.12.2020, 08.30 Uhr

Donnerstag, 17.12.2020, 12:41 Uhr

  • Der Antrag auf Notbetreuung für Kinder der Klassen 1 bis 4 ist da. Eine Notbetreuung ist nur möglich, wenn alle Sorgeberechtigten in kritischer öffentlicher Infrastruktur tätig sind. Der Antrag ist schnellstmöglich bei der Gemeinde abzugeben.

Mittwoch, 16.12.2020, 15:23 Uhr

  • Wegen eines positiven Coronafalles im Kolkwitzer Hort Kinderland werden die Hortkinder der Klassen 2 a und b vom 17.12. bis 26.12.2020 in Quarantäne gesetzt.

Dienstag, 15.12.2020, 14:25 Uhr

  • Seit dem heutigen Dienstag gibt es drei kostenlose FFP2-Masken, die bis zum 6. Januar in der Apotheke abgeholt werden können. Anspruchsberechtigt sind alle Bürger über 60 Jahre und bestimmte Risikogruppen. Die Mitteilung finden Sie hier.

Dienstag, 15.12.2020, 14:14 Uhr

Montag, 14. Dezember 2020, 14:38 Uhr

  • Rathaus und Bibliothek schließen: Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie ist das Rathaus der Gemeinde Kolkwitz ab dem
    16. Dezember geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter ist weiterhin gegeben. Vom 28. Dezember bis zum 30. Dezember sind die Mitarbeiter nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Die Zentrale hat die Telefonnummer: 0355 293000.Ebenfalls schließen muss gemäß neuer Eindämmungsverordnung auch die Gemeindebibliothek ab dem 16. Dezember. Ausgeliehene Bücher brauchen in der Zeit der Schließung nicht zurückgebracht werden. Es drohen keine Verzugszahlungen. Inwieweit eine kontaktlose Ausleihe künftig möglich ist, wird derzeit geprüft und später bekanntgegeben.Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter
    www.gemeinde-kolkwitz.de

Montag, 14.12.2020, 14:02 Uhr

Montag, 14.12. 2020, 08:30 Uhr

  • Die Pressekonferenz des Ministerpräsidenten mit vielen Fragen der Journalisten können Sie hier nachschauen.

Montag, 14.12.2020. 07:37 Uhr

Montag, 14.12.2020, 07:23 Uhr

  • Brandenburg verschärft Corona-Regeln. Was dies bedeutet, finden Sie hier.

Montag, 14.12.2020, 07:19 Uhr

  • Brandenburg setzt seit heute (14.12.) den Präsenzunterricht aus. Die Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie hier.

Mittwoch, 09.12.2020, 11:31 Uhr

Montag, 7.12.2020, 08:15 Uhr

  • SARS-CoV-2-Ausbrüche an Schulen im gesamten Kreisgebiet: Wechselunterricht ab Klasse 11 und Tragen von Mund-Nasen-Schutz ab sofort ab Klasse 5 verpflichtendAufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens in den Schulen hat sich der Krisenstab des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Cottbus intensiv beraten. In Abstimmung mit dem Ministerpräsidenten und Bildungs-, Gesundheits- und Innenministerium des Landes Brandenburg treten neue Schutzmaßnahmen für den Schulbetrieb in Kraft: Ab Montag, den 07.12.2020 findet in allen Schulen ausschließlich Wechselunterricht ab der 11. Jahrgangsstufe statt. Das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthaltes in der Schule wird ab der Jahrgangsstufe 5 verpflichtend. Die Maßnahmen gelten ab dem 07.12.2020 bis vorerst 18.12.2020. Landrat Harald Altekrüger: „Leider müssen wir in diesen Tagen viele kommunen- und klassenübergreifende Ausbruchsgeschehen in Schulen beobachten. Auch wenn Schülerinnen und Schüler meist keine schwerwiegenden Verläufe leiden, müssen wir die Familien und auch das Schulpersonal schützen. Würden wir die Infektionen in den Einrichtungen ungehindert laufen lassen, würde sich zwangsläufig zudem die Inzidenz in allen Altersgruppen weiter erhöhen. Das müssen wir mit allen Mitteln verhindern. Natürlich gilt es, den Schulbetrieb so weit wie möglich zu erhalten, um den Kindern den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Auf das Krisenmodell des Wechselunterrichts sind wir gut vorbereitet.“

Montag, 7.12.2020, 08:03 Uhr

  • Testmöglichkeit für die Beschäftigten von Schule und Kita startet am heutigen Montag
    Brandenburg verlängert die Corona-Testmöglichkeiten für Kitas und Schulen zunächst um zwei weitere Monate. Das Interesse der Beschäftigten, sich auch anlassunabhängig auf eine Infektion mit COVID-19 testen zu lassen, belegen zahlreiche Nachfragen. Der Start ist am Montag, 7. Dezember 2020. Damit können sich alle bereits bisher berechtigten Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten auch noch im Dezember 2020 und Januar 2021 jeweils einmal auch anlassunabhängig auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Zusätzlich werden auch Lehrkräfte an Pflegeschulen in diese Teststrategie einbezogen. Neu ist, dass grundsätzlich eine Antigen-Testung mittels sogenannter Schnelltests durchgeführt wird. Das hat den Vorteil, dass das Ergebnis unmittelbar vorliegt.
    Die entsprechenden Vereinbarungen sind für die Lehrkräfte und das Personal an Schulen vom Bildungsministerium (MBJS) und für das Kita-Personal vom Gesundheitsministerium (MSGIV) mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) geschlossen worden. Das Verfahren, um einen Test durchführen zu können ist wie bisher. Es werden Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellt, die bei den entsprechenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Brandenburg abgeben werden müssen. Die Kosten werden aus dem Rettungsschirm des Landes getragen.

Dienstag, 01.12.2020, 10:29 Uhr

Die aktuelle Eindämmungsverordnung finden Sie hier. Die Regelungen zu den neuen Kontaktbeschränkungen anhand von Beispielen finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch den Bußgeldkatalog.

Montag, 30.11. 2020, 09:05 Uhr

Mittwoch, 26.11.2020, 07:55 Uhr

  • Länder und Bund einigen sich auf eine Verlängerung und Erweiterungen der Eindämmungsmaßnahmen bis einschließlich 20. Dezember 2020. Zudem steht der “Fahrplan” für das Weihnachtsfest. Die Pressemitteilung der Brandenburger Landesregierung zu den Ergebnissen der Beratungen vom 25. November 2020 im Kanzleramt lesen Sie hier.

Montag, 23.11.2020 09:35 Uhr (Korrektur am 24.11. um 11:46 Uhr)

  • Auf Anweisung des Gesundheitsamtes Spree-Neiße bleibt die Kita Mischka in Limberg vom 23. November bis einschließlich 2. Dezember geschlossen.

Donnerstag, 19.11.2020, 15:35 Uhr

  • Wirtschaft unterstützen: Die Novemberhilfen sollen schnell ausgezahlt werden.

Mittwoch, 18.11.2020,07:39 Uhr

Dienstag, 17.11.2020,09:40 Uhr

Montag, 16.11.2020,07:45 Uhr

Montag, 16.11.2020,07:41 Uhr

  • Der Landkreis Spree-Neiße hat Zahlen zur Verteilung der positiv getesteten Bürger zusammengestellt.

Donnerstag, 5. November 2020, 16:56 Uhr

Mittwoch, 4. November 2020, 11:36 Uhr

Mittwoch, 4. November 2020, 11:25 Uhr

  • SARS-CoV-2-Pandemie: 21 Neuinfektionen, ein weiterer Todesfall. Am 3. November 2020 sind im Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa 21 Menschen labordiagnostisch positiv auf das SARS-CoV-2-Virus registriert worden. Ein weiterer Todesfall ist zu beklagen: Eine 84-jährige Patientin mit Vorerkrankungen ist vergangene Nacht im Naemi-Wilke-Stift Guben verstorben und damit der vierte Todesfall in Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung.
    Insgesamt haben sich inzwischen 417 Bewohnerinnen und Bewohner infiziert, darunter 11 Erkrankte, die stationär behandelt werden müssen. Etwa 900 weitere Menschen befinden sich in vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne. Die Zahl der Geheilten ist auf 163 gestiegen. Damit zählt der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa derzeit 254 aktiv infizierte Personen. Hinweis: Aufgrund einer technischen Schwierigkeit können die Neuinfektionen derzeit nicht lokal aufgeschlüsselt werden. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass der Prozess bis spätestens zum Ende der Woche wieder möglich sein wird.

Montag, 2. November 2020, 14:58 Uhr

  • Kfz-Zulassungsbehörde SPN – Termine abgesichert. Hinsichtlich der angeordneten Quarantäne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Spree-Neiße, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, ist die Bearbeitung von Kfz-Zulassungsvorgängen ab der 45. Kalenderwoche durch eine Notbesetzung geregelt. Ab Dienstag werden alle vorab vereinbarten Termine abgesichert.Über aktuelle Veränderungen wird die Kreisverwaltung weiterhin informieren.Wir danken allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis!

    Landkreis Spree-Neiße

Montag, 02. November 2020, 07:35 Uhr

Freitag, 30.10.2020, 12:03 Uhr

  • Der 7-Tage-Inzidenzwert ist auf 109,9 im Landkreis Spree-Neiße gestiegen.

Donnerstag, 29.10.2020, 13:02 Uhr

  • Zu den neuen Einschränkungen gibt der Ministerpräsident Dietmar Woidke eine Erklärung ab. Den Beschluss finden Sie hier. Der Landrat Harald Altekrüger gibt eine Erklärung zur Entwicklung in Spree-Neiße ab

Donnerstag, 29.10. 2020, 09:52 Uhr

  • Alle Veranstaltungen in der Gemeinde sind für den November abgesagt. Hierzu gehören unter anderem auch der Auftritt der Gregorian Voices am 28. November. Bereits gekaufte Karten werden an den Verkaufsstellen wieder zurückerstattet.

Donnerstag, 29.10.2020, 07:48 Uhr

  • Vereinssport verboten. Gaststätten müssen schließen. Was die neuen, am Mittwoch beschlossenen Maßnahmen bedeuten, ist hier unter rbb24 zu finden. Eine offizielle Mitteilung gibt es derzeit noch nicht.

Dienstag, 27.10.2020, 09:23 Uhr

  • Noch bis zum 30. Oktober 2020 kann Kulturhilfe beantragt werden.

Montag, 26. 10.2020, 13:04 Uhr

  • Der “kleine Grenzverkehr”  ist ohne Quarantäne möglich. Die Pressemitteilung hierzu finden Sie hier.

Montag, 26.10.2020, 12:57 Uhr

  • Das Land Brandenburg rät von Halloween-Umzügen in diesem Jahr ab und konkretisiert Einschränkungen von privaten Feiern. Hier die Pressemitteilung dazu.

Montag, 26.10.2020, 11:42 Uhr

  • SARS-CoV-2: Zweiter Todesfall im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-NysaAm Wochenende sind 37 neue SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa gemeldet worden. Die 7-Tage-Inzidenz klettert damit auf 84,4. Den stärksten Anstieg hat das Amt Döbern-Land zu verzeichnen mit 21 neuen Infektionen. Die Fälle hängen mit einem Ausbruch in einer Tschernitzer Kindertagesstätte zusammen. Eine zweite Kita im Amt Peitz betroffen. Eine weitere Person ist am Freitag im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus im Zusammenhang mit der Covid-19-Erkrankung verstorben; die Zahl der Todesfälle im Landkreis steigt damit auf 2.Am stärksten betroffen sind die Stadt Forst (44 Fälle), das Amt Döbern-Land (38 Fälle) sowie die Stadt Spremberg (36 Fälle). Insgesamt sind 254 Menschen aus dem Landkreis labordiagnostisch positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet, fünf von ihnen müssen derzeit stationär behandelt werden. Genesen sind bisher 74 Menschen und somit werden aktuell 178 infizierte und bekannte Fälle gezählt. 472 Personen befinden sich in Quarantäne. Alle Betroffenen sind isoliert in der häuslichen Umgebung oder im Krankenhaus, das Nachverfolgen der Kontakte dauert an.In der Gemeinde gibt es insgesamt 24 Fälle. Die 7-Tage-Inzidenz liegtz bei 85,3.

Freitag, 23.10.2020, 07:25 Uhr

  • Startbereit: Corona-Krisenstab des Landkreises arbeitet ab sofort in neuer Zentrale. Die SARS-CoV-2-Pandemie breitet sich aus in der Region; die 7-Tage-Inzidenz hat am 21.10. erstmalig die 50 überschritten. Am Donnerstag bezog der Corona-Krisenstab des Landkreises Spree Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa  eine neue Lokalität: Ab sofort agiert er vom Ausbildungszentrum für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises (ABK), Am Pferdegarten 6 in 03149 Forst (Lausitz).
    Der Ausbildungsbetrieb auf dem Gelände im Westen der Kreisstadt steht derzeit still. Bisher wurde das Gebäude vom Krisenstab Lokales Tierseuchenbekämpfungszentrum Spree-Neiße genutzt, der jedoch gestern seine neue Zentrale in der Bahnhofsstraße in Groß Gastrose bezogen hat, um von dort die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu koordinieren. So bieten die Räumlichkeiten in Forst fortan ausreichend Platz für Einsatzkräfte und Krisenmanagement. In der oberen Etage wird künftig die Kontaktverfolgung abgewickelt, unterstützt durch Soldaten der Bundeswehr. In den Seminarräumen der unteren Etage können gemeindeübergreifende Telefonkonferenzen stattfinden – unter anderem mit den Bürgermeistern und Amtsdirektionen, um tagesaktuell über Schutzmaßnahmen zu beraten und in die Wege zu leiten.

Landrat Harald Altekrüger: „Wir reagieren mit Hochdruck auf eine Lage, die sich leider in den vergangenen Tage weiter zugespitzt hat. Uns allen ist bewusst: Kippt die Kontaktverfolgung, kann sich die Infektion ungehindert ausbreiten und wir verlieren womöglich die Kontrolle über das Ausbruchsgeschehen. Daher freuen wir uns sehr über die Unterstützung durch die Bundeswehr und danken für Ihren Einsatz. Mit dem Ausbildungszentrum haben wir zudem eine  gut ausgestattete Krisenzentrale, in der künftig die Fäden unter optimalen örtlichen und technischen Bedingungen zusammenlaufen können.“Die Leitungen des Bürgertelefons sind weiterhin für alle Fragen rund um das Thema Corona offen: 

  • Unter der Rufnummer 03562 – 986 17040 sind Ansprechpartner aus der Kreisverwaltung von
    Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 14:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
    Fall sich Fragen ergeben, die nicht sofort am Telefon beantwortet werden können, werden sie zur hausinternen Abklärung weitergeleitet und mit einem zeitnahen Rückruf beantwortet

 

Donnerstag, 22.10.2020, 14:31 Uhr

  • Was bedeuten die neuen Regeln für die Gemeinde und den Wichtelmarkt?
    Durch das Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes am 20. Oktober auf über 50 können sich in den öffentlichen Einrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser, Bibliothek oder Jugendclub maximal zehn Personen gleichzeitig (oder weniger in Abhängigkeit der Raumgröße) aufhalten. Sport ist als Mannschaftssport bis 30 Personen erlaubt und im Individualsport mit fünf Personen pro Raum. Gymnastik gehört nicht zum Individualsport. Trauerhallen und der Friedhof gelten dabei als Veranstaltungsorte, sodass je nach Raumgröße der Aufenthalt von mehr als zehn Personen möglich ist.Zudem hat sich die Gemeinde Kolkwitz dafür entschieden, den Wichtelmarkt in diesem Jahr ausfallen zu lassen. Die Bestimmungen der Verordnungen lassen es nur schwer zu, einen Weihnachtsmarkt so auszuführen, dass hier eine unbeschwerte, vorweihnachtliche Adventsstimmung aufkommen kann. Maskenpflicht, Sicherheitsdienst, Abstandskontrollen, Einlasskontrollen, den Gemeinderaum nicht nutzen können, kein Bühnenprogramm bei dem die Kinder neben dem Weihnachtsmann Platz nehmen dürfen und vielerlei Hindernisse mehr, haben dazu geführt, dass der personelle und finanzielle Aufwand, den die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erfordert, nicht im Einklang mit der zu erwartenden Besucherzahl und einer heimelichen Weihnachtsstimmung ist, die den Kolkwitzer Weihnachtsmarkt so besonders macht. Wir als Verwaltung bedauern dies sehr, wäre dies nach den vielen ausgefallenen Festen und Veranstaltungen im Jahr 2020 noch ein kleiner versöhnlicher Abschluss im Veranstaltungsjahr gewesen. Wir bitten um Verständnis für diese schwere Entscheidung.Das Kolkwitzer Rathaus kann auch weiterhin nur unter vorheriger Terminvereinbarung mit unseren Mitarbeitern betreten werden, da die Warteräume und Flure keine Mindestabstände ermöglichen. Gerne können Sie unsere Mitarbeiter auch per E-Mail kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren und dort auch Wunschtermine angeben. Bitte hier rechtzeitig Termine vereinbaren, da zum Wochenstart viele Termine bereits vergeben sind.Die Corona-Hotline der Gemeinde Kolkwitz lautet 0355 29300 62. Diese Nummer bitte nicht dazu verwenden, Hinweise auf die Missachtung der Maskenpflicht zu melden. Hier ist die Ordnungsbehörde des Landkreises zuständig. Auch bei konkreten Fragen wie etwa zur Durchführung von Feiern ist das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig. Zu erreichen ist dieses so:Anschrift Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße:Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
    Fachbereich Gesundheit
    Heinrich-Heine-Straße 1
    03149 Forst (Lausitz)
    Haus DSekretariat:03562 986-1530103562 986-15388E-Mail: gesundheitsamt@lkspn.deSprechzeiten:Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag, 22.20.2020 14:22 Uhr

  • Ganz Polen wurde als Riskogebiet eingestuft. Heimkehrende Urlauber aus diesem Gebiet, müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Hier lesen Sie die Mitteilung dazu.

Donnerstag, 22.10.2020, 07:57 Uhr

  • Der Landkreis Spree-Neiße erläutert, was die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz auf über 50 für die Bürger bedeutet. Der Inzidenzwert liegt bei 64,2 und 20 Bürger sind nachweislich positiv getestet worden. (Stand 22.20.2020).

Mittwoch, 21.10.2020, 10:21 Uhr

  • Die neue Umgangsverordnung des Landes Brandenburg gilt.
  • Aufgrund der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes auf über 50 können in öffentlichen Gebäuden wie Dorfgemeinschaftshäusern, Jugendclubs und der Bibliothek max. zehn Personen gleichzeitig anwesend sein. Ausnahme: Personen eines Hausstandes.

Mittwoch, 21. Oktober 2020, 08:02 Uhr

  • Der 7-Tage-Inzidenzwert im Spree-Neiße-Kreis beträgt 50,1. Damit gelten ab heute für zehn Tage die Regeln ab einem Wert von über 50.

Dienstag, 20. Oktober 2020, 15:47 Uhr

Montag, 19. Oktober 2020, 10:03 Uhr

  • Alle Tests der Kinder an der Grundschule Krieschow fielen negativ aus. Betroffene Hortkinder können diesen ab Mittwoch wieder aufsuchen.

Montag, 19.Oktober.2020, 08:52 Uhr

  • Die feierliche Eröffnung des Mehrzweckgebäudes in Hänchen am 23. und 24. Oktober ist abgesagt und soll im Sommer 2021 nachgeholt werden.

Montag, 19. Oktober.2020, 08:51 Uhr

  • Mit Stand heute sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie in der Gemeinde Kolkwitz 16 Fälle bestätigt worden. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 44.

Montag, 19.Oktober.2020, 08:36 Uhr

  • Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dazu sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir leben in einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem staatliches Handeln stets durch die Gerichtsbarkeit überprüft werden kann. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, diese Entscheidung wird selbstverständlich akzeptiert. Das Beherbergungsverbot für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risiko-Gebieten ist damit seit gestern Abend (Freitag, 16. Oktober 2020) in Brandenburg ausgesetzt. Die Umgangsverordnung des Landes wird unverzüglich nach Beschlussfassung im Kabinett am kommenden Dienstag entsprechend angepasst.“ Zur Begründung (bitte anklicken)

Freitag, 16.Oktober 2020, 21:50 Uhr

Montag, 12.Oktober 2020,12:14 Uhr

  • In der Grundschule Krieschower gab es keinen weiteren positiven Corona Fall. Bitte weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln einhalten.

Freitag, 9. Oktober 2020, 14:40 Uhr

  • Am Freitag wurde ein Schüler der Krieschower Grundschule positiv auf den Coronavirus getestet. Das Gesundheitsamt ist informiert und testet. Ergebnisse werden kommende Woche erwartet.

Dienstag, 07. Oktober 2020, 17:28 Uhr

  • Brandenburg konkretisiert neue Corona-Regeln. Obergrenze für private Feiern. Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Dienstag, 07. Oktober 2020, 14:12 Uhr

  • Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle in der Gemeinde Kolkwitz ist von sieben auf acht gestiegen.

Mittwoch, 30. September 2020, 14:43 Uhr

  • Schulschließung der Oberschule “Mina Witkojc” in Burg (Spreewald) bleibt bis Freitag bestehen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa hat heute (30.09.2020) am Schulstandort Burg (Spreewald) die direkten Kontaktpersonen ermittelt. Es ist der Bereich der Oberschule (Sekundarstufe I/ Klasse 7 bis Klasse 10). Die Grundschule nicht. Die direkten Kontaktpersonen werden heute getestet und eine 14-tägige Quarantäne wird angeordnet.
    Die Oberschule führt den Unterricht bis Freitag, den 02.10.2020 in Form von Home-Schooling weiter. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Untersuchungsergebnisse der Kontaktpersonen erwartet.
    Hintergrund: Am Dienstag ist dem Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bekannt geworden, dass eine Lehrkraft der Grund- und Oberschule „Mina Witkojc“ in Burg (Spreewald) positiv auf COVID-19 getestet wurde.

 

Dienstag, 29. September 2020, 15:21 Uhr

  • Da vermehrt telefonisch die Frage aufkommt, ob private Feiern bis 75 Personen bei der Gemeinde oder dem Gesundheitsamt angemeldet werden müssen, ist hier die kurze Antwort: Nein.

Mittwoch, 02. September 2020, 14:05 Uhr

  • Ob Sport in Turnhallen oder Familienfeiern – die aktuellen Anpassungen der Corona-Regeln finden Sie hier (bitte anklicken).

Donnerstag, 13. August 2020, 07:41 Uhr

  • Aufrgund steigender Infektionszahlen hat die Brandenburger Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen verlängert. Hier das Pressekonferenz-Video dazu. Die Pressemitteilung was zu beachten ist, lesen Sie hier.

Montag, 10. August 2020, 11:50 Uhr

  • Kita und Schule: Pressemitteilung Land Brandenburg: Kein Attest bei leichtem Schnupfen oder Husten.

Montag, 10.August 2020, 10:26 Uhr

  • Elterninformation des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
    Nachfolgend finden Sie ergänzende Hinweise zum Hygieneplan „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“  (Anlage 1a) sowie ein Ablaufschema für den Umgang mit Kindern, die an „allgemeinen Symptomen“ einer Atemwegsinfektion leiden (Anlage 1b).
  • Die Hinweise sowie auch das Ablaufschema gelten für Kita und Schule gleichermaßen und sind maßgeblich vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz erarbeitet worden.

Dienstag, 21. Juli 2020, 17:20 Uhr

  • Der Europäischer Rat hat die Eckpunkte für die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen vorgestellt. Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Europäischer Rat.Wenn Sie als Soloselbstständige/r, Angehörige/r der freien Berufe oder als kleines Unternehmen in Folge der Covid-19-Pandemie in Ihrer Existenz bedroht sind, können Sie eine Soforthilfe bei der Europäischer Rat elektronisch beantragen (siehe Anlage). Selbst wenn sie schon einen Antrag gestellt haben, auf den Sie bisher noch keine Rückmeldung bekommen haben, stellen Sie bereits jetzt einen zusätzlichen Antrag auf Bundesförderung wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni bis August 2020) beantragt werden. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 5.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 7.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Freitag, 17.Juli 2020, 11:52 Uhr

  • Alles zu den Lockerungen in den Pflegeheimen lesen Sie hier (bitte anklicken).

Freitag, 10. Juli 2020, 08:57 Uhr

  • Das Verbot von Großveranstaltungen wurde vom 31. August 2020 auf den 31. Oktober 2020 verlängert. Die neue Verordnung finden Sie hier.

Dienstag, 7. Juli 2020, 09:09 Uhr

Hinweis: Bei Problemen mit der Anzeige der Fallzahlen (des Dashboards) testen Sie bitte einen anderen Browser.

Freitag, 26.Juni 2020, 20.57 Uhr

  • Ab Samstag, 27. Juni, sind die Kontaktbeschränkungen (Mindestabstand) für Sportarten im Freien aufgehoben. Hier lesen Sie die Mitteilung dazu.

Montag, 22. Juni 2020, 15 Uhr

  • Ab sofort unterliegen sämtliche sportliche und bewegungsorientierte Angebote für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende (unter 27 Jahre) nicht mehr den Kontaktbeschränkungen (1,50 Meter Abstand…) Dies teilt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit. Die genaue Mitteilung des Ministeriums lesen Sie hier (bitte anklicken).

Donnerstag, 18. Juni 2020, 09:54 Uhr

  • Durch die Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser an diesem Samstag sowie der Turnhallen gilt am Samstag auch ein neues Hygienekonzept für alle gemeindlichen Einrichtungen. Hinzu kommt eine Anwesenheitsliste, die in der Gemeinde abzugeben ist. Wir bitten alle Nutzer diese Regeln einzuhalten und danken für das Verständnis.

Dienstag, 16. Juni 2020, 17:04 Uhr

  • Aufgrund der Corona-Pandemie haben alle Kindereinrichtungen zur ursprünglich geplanten Schließzeit in der Zeit vom 29.06.2020 bis zum 17.07.2020 zur Umsetzung der Hygienestandards geöffnet. Wir möchten nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur die Kinder betreut werden, wo ein begründeter Antrag bis zum 12. Mai 2020 durch die Eltern gestellt wurde. Für die beantragten Tage wird ein gesonderter Gebührenbescheid erstellt.Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass mit Wiederaufnahme des Regelbetriebes die Beitragspflicht gemäß Gebührenbescheid ab dem 01. Juli 2020 wieder einsetzt.Mit freundlichen Grüßen
    Zachow
    SG Kita/Schule

Dienstag, 16. Juni 2020, 10:25 Uhr

  • In der Gemeinde Kolkwitz werden am Samstag, dem 20. Juni 2020, die Dorfgemeinschaftshäuser und die Jugendclubs wieder geöffnet. Bis dahin wird noch ein angepasstes Hygienekonzept für die Einrichtungen erarbeitet.

Montag, 15. Juni 2020, 07:49 Uhr

Donnerstag, 11. Juni 2020, 11:30 Uhr

  • Die Pressekonferenz zu den Lockerungen in Kitas und Schulen sehen Sie hier (bitte anklicken).

Mittwoch, 10. Juni 2020, 09:33 Uhr

  • Kolkwitzer Rathaus öffnet eingeschränkt am 16. Junin wieder. Alles hierzu lesen Sie hier (bitte anklicken).

Mittwoch, 10. Juni 2020, 09:16 Uhr

  • Brandenburgs Landesregierung wird am Freitag eine neue Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus beschließen. Was dies für Kitas, Schulen und Versammlungen bedeutet, lesen Sie hier (bitte anklicken).

Dienstag, 9. Juni 2020, 09:11 Uhr

  • In der vergangenen Woche kam in der Gemeinde Kolkwitz eine auf den Corona-Virus positiv getestete Person dazu. Damit erhöht sich die Gesamtzahl in der Gemeinde auf sieben Fälle seit Ausbruch. Alle Betroffenen gelten als geheilt, was auch auf alle 64 Fälle des Landkreises Spree-Neiße zutrifft.

Dienstag, 09. Juni 2020, 09:01 Uhr

  • Den stufenweisen Fahrplan zum Start für die Kultur finden Sie hier.

Donnerstag, 4. Juni 2020, 16:44 Uhr

  • Ab dem 16. Juni öffnen alle Fachbereiche des Rathauses zu den Sprechtagen (nach Terminabsprache) wieder ihre Türen für die Bürger. Alles hierzu lesen Sie hier.

Mittwoch, 3. Juni 2020, 9 Uhr 

  • Ab Donnerstag, dem 4. Juni 2020, ist die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser sowie der öffentlichen Sportanlagen inklusive Turnhallen für den Sportbetrieb wieder erlaubt. Nutzer melden sich hierfür bei Thomas Ramoth formlos unter t.ramoth@kolkwitz.de oder Tel. 0355 29300 62  an.  Für die Benutzung der Häuser bzw. Anlagen muss im Vorfeld der Gemeinde folgendes angezeigt werden:
    • Ansprechpartner
    • Wieviel Leute sind pro Sportkurs anwesend (es gilt eine maximale Anzahl an Personen die je nach Gebäude eingehalten werden muss)
    • Welche Sportart wird betrieben
  • Der Verantwortliche hat eine Anwesenheitsliste  zu führen, die einmal wöchentlich bei Thomas Ramoth per Mail abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses gesteckt werden kann. Es gilt folgende Hygienekonzeption (bitte anklicken).

Dienstag, 2. Juni 2020, 09:48 Uhr

  • Wer sein Kind künftig in den eingeschränkten Regelbetrieb der Kitas geben möchte, braucht kein Formular ausfüllen wie bei der Notfallbetreuung. Die Betreuungsanfrage ist jedoch bei der jeweiligen Kita anzuzeigen. Diese entscheidet dann nach Kapazität, in welchem Umfang das Kind betreut werden kann. Es kann also sein, dass nicht an fünf Tagen die Woche eine Betreuung möglich ist. Wir bitten hier um Verständnis.

Freitag, 29. Mai 2020, 07:34 Uhr

  • Neue Corona-Eindämmungsverordnung: Was ist jetzt bei privaten Feiern und Treffen zu beachten? Hier ein Überblick (bitte anklicken).

Donnerstag, 28. Mai 2020, 16:49 Uhr

  • Elterninformationauf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz -IfSG-, sowie § 13 Abs. 10 der Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung -SARS-CoV-2-EindV- vom 19.05.2020 hat der Landkreises Spree-Neiße die Allgemeinverfügung über die Aufnahme von Kindern in die eingeschränkte Regelbetreuung in Kindertagesstätten erlassen.Entsprechend der Allgemeinverfügung lang (bitte anklicken) oder Kurzversion sowie der Regelungen des „Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen“ einschließlich der Ergänzung „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindereinrichtungen in Brandenburg“  wurde eine Elterninformation (bitte anklicken) erarbeitet.Des Weiteren sind die Träger von Kindertagesstätten verpflichtet, täglich eine Erklärung (bitte anklicken) während der Geltung der Corona-Eindämmungsregelungen von den Erziehungsberechtigten / Personensorgeberechtigten abzufordern. Dazu müssen die  Eltern täglich in schriftlicher Form dokumentieren, dass bei ihren Kindern und sämtlichen Mitgliedern des Hausstandes keine Krankheitssymptome von COVID-19 (*Trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) vorliegen sowie, dass sie nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und in seinem Hausstand/der Familie keine Krankheitssymptome aufgetreten sind.

Donnerstag, 28. Mai 2020, 15:21 Uhr

  • Spree-Neiße startet nach Pfingsten mit der Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten Landrat Harald Altekrüger bekräftigt: „Zur Ausgestaltung haben wir rechtzeitig eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht.“ Mit der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa über die Aufnahme von Kindern in die eingeschränkte Regelbetreuung in Kindertagesstätten, können nun wieder die Krippen, Kitas und Horte die Kinderbetreuung aufnehmen. „Hierzu finden bereits Gespräche mit den Trägern der Kinderbetreuung statt, um sich über die Bedingungen des eingeschränkten Regelbetriebs zu verständigen“ erklärt Michael Koch, Beigeordneter und Sozialdezernent des Landkreises.
    Voraussetzung für die Aufnahme der eingeschränkten Regelbetreuung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppe in der Kindertagesstätte betreut werden können und die Regelungen des „Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen“ einschließlich der Ergänzung „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindereinrichtungen in Brandenburg eingehalten werden.
    Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden, müssen vorrangig in die eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden.
    Der Mindestumfang der eingeschränkten Betreuung erstreckt sich auf vier Stunden an mindestens einem Tag wöchentlich. Der Wochentag soll konkret festgelegt werden. Die eingeschränkte Regelbetreuung kann auf eine längere Betreuungszeit als vier Stunden und auch auf weitere Tage ausgeweitet werden, wenn eine ausreichende Betreuungskapazität in der jeweiligen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.
    Als Richtwert für die Größe der Gruppen gelten für die Krippe sechs Kinder, für den Kindergarten zehn Kinder und für den Hort 15 Kinder.

Dienstag, 26. Mai 2020, 17:06 Uhr

  • Auf einer Pressekonferenz gaben der Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine Stellvertreterin Ursula Nonnemacher am Nachmittag weitere Lockerungen bekannt. Hier finden Sie die dazugehörige Presseerklärung (bitte anklicken).

Montag, 25. Mai 2020, 10:12 Uhr

  • Nach dem Monat April werden auch die Kitabeiträge für den Monat Mai ausgesetzt. Eltern, die für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, erhalten eine gesonderte Abrechnung.

Dienstag, 19. Mai 2020, 17:02 Uhr

  • Auf einer Pressekonferenz gaben der Ministerpräsident Dietmar Woidke und die Bildungsministerin Britta Ernst am Nachmittag weitere Lockerungen in Kitas aber auch für den Sport bekannt. Hier finden Sie die dazugehörige Presseerklärung (bitte anklicken).

Dienstag, 12. Mai 2020, 16:05 Uhr

  • Die Bildungsministerin Britta Ernst verkündete auf der heutigen Pressekonferenz eine weitere Öffnung von Schulen und Kitas bis zu den Sommerferien. Hier finden Sie die dazugehörige Pressemitteilung (bitte anklicken). Hier können Sie die Pressekonferenz noch einmal sehen (bitte anklicken).

Dienstag, 12. Mai 2020, 11:32 Uhr

  • Die neue Eindämmungsverordnung lässt Breitensport wieder zu. Deshalb können  Bürger in ihren Vereinen unter den in der Verordnung genannten Bedingungen auch gerne wieder sportlich aktiv werden. Stichworte sind hier „kontaktlos“ und „unter freiem Himmel“. Ein Trainingsspiel muss demnach entfallen.  Die Vereinsgebäude dürfen betreten werden, um auf Toilette zu gehen oder Sportgeräte, Trikots ect. herauszuholen und wieder hinein zu bringen.Umkleidekabinen und Duschen dürfen laut Verordnung nicht genutzt werden.Nur wenn die in der Verordnung erwähnten Hygienevorschriften und Abstandsregeln eingehalten werden können, steht einer sportlichen Betätigung nichts im Wege. Es braucht dann auch kein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie auch in der Mitteilung der Landesregierung (bitte anklicken).
  • Der Fußball-Landesverband Brandenburg hat am Montag in seiner Vorstandskonferenz beschlossen, die Saison 2019/2020 auf Grund der vom Land Brandenburg erlassenen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung ohne weiteren Spielbetrieb auslaufen zu lassen. Die Saison 2019/2020 ist somit vorzeitig beendet.Die Regelung gilt für alle Alters- und Spielklassen des FLB einschließlich seiner Fußballkreise.Unter Anwendung einer Quotientenregelung werden die Aufsteiger auf der Grundlage der Tabellenstände vom 12.03.2020 ermittelt. Die Abstiegsregelungen 2019/2020 hingegen werden außer Kraft gesetzt. Ausnahme bilden hierbei die Mannschaften, die bereits vor dem 12.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Klasse zurückgezogen worden sind.Die Pokalwettbewerbe sollen soweit möglich zu Ende gespielt werden, gegebenenfalls auch nach dem 30.06.2020.

Montag, 11. Mai 2020, 12:50 Uhr

  • Geänderte Regelungen im Sachgebiet Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung beim Landkreis Spree-Neiße. Ab Montag, dem 11.05.2020, treten folgende Regelungen im Sachgebiet Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassungsstelle des Landkreis Spree-Neiße in Kraft:
    Zum Schutz der Bürger sowie der Mitarbeiter werden Zulassungsvorgänge weiterhin nur von Zulassungsdiensten entgegengenommen oder nach vorheriger terminlicher Vereinbarung über das Online-Kfz-Terminreservierungsportal in der Zulassungsstelle bearbeitet.
    Die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten erfolgt ausschließlich nach vorher erfolgter telefonischer Absprache.
    Hier kommen Sie zur Seite für Führerscheinangelegenheiten beim Landkreis. (Bitte anklicken).

Montag, 11. Mai 2020, 09:51 Uhr,

  • Am 8. Mai hat das Landeskabinett eine neue Eindämmungsverordnung auf den Weg gebracht. Eine Übersicht finden Sie hier (bitte jeweils anklicken).

Freitag, 8. Mai 2020, 09:55 Uhr

  • Die Gemeindebibliothek ist ab Dienstag (12. Mai) wieder geöffnet. Alle Informationen hierzu finden Sie hier (bitte anklicken). Die öffentlichen Spielplätze der Gemeinde sind ab Samstag (9. Mai) wieder geöffnet.

Donnerstag, 7. Mai 2020 08:11 Uhr

  • Am Mittwoch wurden weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Hier finden Sie die Erleichterungen für das Land Brandenburg. (bitte anklicken).

Mittwoch, 6. Mai 2020, 07:39 Uhr

  • Ab Dienstag dem 12. Mai 2020 ist das Einwohnermeldeamt im Rathaus der Gemeinde Kolkwitz wieder eingeschränkt geöffnet. Nach Terminabsprache und unter Einhaltung von bestimmten Bedingungen ist ein Zutritt möglich. Alle Informationen finden Sie hier (bitte anklicken).

Dienstag, 5. Mai 2020, 11:57 Uhr (aktualisiert um 15:42 Uhr)

  • Ab sofort finden die Ausschusssitzungen der Gemeinde wieder statt. Der Wirtschafts-und Bauausschuss (12.Mai 2020, 18.30 Uhr), der Bildungs-und Sozialausschuss (19.5.2020, 17 Uhr) und der Hauptausschuss (19.5.2020, 18.30 Uhr) werden unter Einhaltung der Abstandsregelungen im Ratssaal der Gemeinde und die Gemeindevertretersitzung (26. Mai 2020, 19 Uhr ) im Kolkwitz-Center abgehalten.

Freitag, 01. Mai 2020, 22:45 Uhr

  • Nach der Videokonferenz der Länderchefs mit der Bundesregierung sind weitere Lockerungen geplant. So sollen ab dem 9. Mai die Spielplätze wieder geöffnet werden. Mehr zu den Lockerungen in Brandenburg lesen Sie hier (bitte anklicken).

Mittwoch, 29.April 2020,16:23 Uhr

  • Ab dem 30. April können gewerbliche Bootsvermieter in OSL, SPN und LDS wieder an Tagesgäste Boote vermieten. Darauf einigten sich die drei Landräte.

Montag, 27.04.2020, 08:18 Uhr

  • Ab Montag gilt die Pflicht, im Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Begründung des Landes Brandenburg lesen Sie hier (bitte anklicken). Alle Informationen zum Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz lesen Sie hier (bitte anklicken).

Montag, 27.04.2020, 07:57 Uhr

Mittwoch, 22.04.2020, 13:48 Uhr

Mittwoch, 22.04.2020, 06:52 Uhr

  • Sportvereine des Landes Brandenburg, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten und in ihrer Existenz bedroht sind, können hier Unterstützung beantragen. Über das Formblatt erhalten sie die Möglichkeit, ihre Probleme (z.B. Einnahmeausfälle oder unverschuldete Kosten) konkret zu benennen. Der Landessportbund kann sich so einen Überblick zur Größenordnung der Probleme im Land verschaffen und wird anschließend mit dem Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bestmögliche Hilfeleistungen erarbeiten.Formblatt „Corona-Hilfe für Sportvereine“ (pdf-Datei)Formblatt „Corona-Hilfe für Sportvereine“ (Word-Datei)Bitte senden Sie dieses Formblatt ausschließlich per E-Mail an coronahilfe@lsb-brandenburg.de. Pro Verein darf nur ein Antrag eingereicht werden.Der Landessportbund wird nach gewissenhafter Prüfung aller Anträge mit den betroffenen Vereinen in Kontakt treten. Um eine möglichst zügige Bearbeitung aller Anträge zu ermöglichen, bitten wir, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.Soforthilfeprogramm der ILB:
    Antragsberechtigung der Vereine bei ILB-Soforthilfe geklärt

Dienstag, 21.04.2020, 10:40 Uhr

  • Bezüglich der Notbetreuung in Kitas wird auf folgendes hingewiesen: Bei der neuen Regelung die ab dem 27. April gilt und nach der nur noch ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeiten muss, um Anspruch auf Notbetreuung zu haben, ist für eine Kitabetreuung die Systemrelevanz des einen Elternteils zwingend erforderlich. Welche Berufe das sind, entnehmen Sie bitte diesem Antragsformular (Bitte anklicken).
  • Bezüglich der Aussage in der neuen Eindämmungsverordnung dass sich künftig auf Antrag bis zu 20 Personen versammeln dürfen, so sind unter diesen Versammlungen (unter Einhaltung der Abstände…) vor allem Demonstrationen zu verstehen.

Montag, 20.04.2020, 13:22 Uhr

  • Die Gemeindebibliothek muss weiter geschlossen bleiben. Wie Sie dennoch an spannenden Lesestoff kommen, erfahren Sie hier (bitte anklicken).

Montag, 20.04.2020, 12:57 Uhr

  • Die seit heute geltende Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg finden Sie im Wortlaut hier (bitte anklicken).

Montag, 20.04.2020, 11:08 Uhr

  • Alle Fragen rund um das Treiben von Sport zu Coronazeiten lesen Sie hier (bitte anklicken).

Montag, 20.04.2020, 10:50 Uhr

  • Der Start der Badesaison ist auf den 13. Juli 2020 verschoben worden. Die dazugehörige Allgemeinverfügung des Landes Brandenburg finden Sie hier (bitte anklicken).

Freitag, 17.04.2020, 20:48 Uhr

  • Das Kolkwitzer Rathaus bleibt vorerst weiter für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Mitarbeiter sind zu den Öffnungs-und Sprechzeiten erreichbar.

Freitag, 17.04.2020, 20:35 Uhr

  • Das Land Brandenburg konkretisiert erste Erleichterungen der Eindämmungsverordnung. Was erlaubt ist und was weiter untersagt,  lesen Sie hier (bitte anklicken)!

Freitag, 17.04.2020, 20:30 Uhr

Aus gegebenem Anlass hat der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa die

  • Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Heimvolkshochschulen

und die

  • Allgemeinverfügung über das Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Förderschulen

erneut für den Zeitraum vom 20. April 2020 – 26. April 2020 erlassen.

Lesen Sie hier die

Allgemeinverfügung über das Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen … .

Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen … .

Die Dokumente sind auch auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße – www.lkspn.de – unter Politik& Kreistag -> Allgemeinverfügungen eingestellt.

 

Freitag, 17.04.2020, 20:20 Uhr

  • Limberger Sportfreunde sagen großes Jubiläum ab. 25. Bike-und Rockfestival im August kann in diesem Jahr nicht stattfinden.

Mittwoch, 15.04. 2020, 20:59 Uhr

  • Am Freitag wird eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus vom Kabinett der Landesregierung verabschiedet. Diese gilt bis zum 3. Mai 2020. Alle Informationen zum Inhalt dieser Anpassung der Verordnung mit ersten Erleichterungen lesen Sie hier (bitte anklicken).

Dienstag 07.04.2020, 21:31 Uhr

  • Mitarbeiter der Kreisverwaltung prüfen vor Ort den Gesundheitszustand von in Quarantäne lebenden Personen.
    Seitdem 8 April 2020 werden Mitarbeiter der Kreisverwaltung regelmäßig neben der telefonischen Abfrage zum Gesundheitszustand von derzeit in Quarantäne lebenden Personen auch eine Vor-Ort-Nachsorge vornehmen, denn das Wohlergehen der Bürger ist dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa sehr wichtig. Ziel dieser persönlichen Kontaktaufnahme ist es, sich nach dem jeweiligen Wohlergehen zu informieren und nach Möglichkeit aufgetretene Fragen, die sich aufgrund der verordneten Quarantänemaßnahmen ergeben, zu beantworten. Der Landkreis weist darauf hin, dass alle Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei der Kontaktaufnahme ihren Dienstausweis vorzeigen und dass hierbei ausschließlich Fragen zum Gesundheitszustand oder zum allgemeinen Wohlbefinden gestellt werden. Unter keinen Umständen werden die Mitarbeiter weitere Daten wie zum Beispiel Bankverbindungen oder dergleichen abfragen. Ebenso wenig werden Produkte und Dienstleistungen zum Verkauf angeboten. Die Befragung durch die Mitarbeiter erfolgt vor der Wohnungstür.

Dienstag 07.04.2020, 21:24 Uhr

  • Liebe Leser,leider muss die Gemeindeibliothek  immer noch geschlossen bleiben. So ist eine Ausleihe ab sofort dennoch möglich: Als Leser können Sie gern anrufen, einen Termin  vereinbaren und in der Bibliothek werden die gewünschten Bücher zusammengepackt und dann herausgegeben.Tel: 0355 – 28416. E-Mail: bibliothek@kultur.kolkwitz.de

Montag 06.04.2020,21:19 Uhr

  • Darf ich noch auf einer Bank sitzen? Was ist gemäß der Eindämmungsverordnung noch erlaubt und was nicht? Hier ein kleiner Überblick (Bitte anklicken).

Montag 06.04.2020, 20:35 Uhr

  • Aktuell sind im Spree-Neiße-Kreis 51 Covid 19-Fälle bestätigt. Sechs davon in der Gemeinde Kolkwitz.

Freitag,03.04.2020,20:50 Uhr

  • Aufrund der hohen Waldbrandwarnstufe ist nach jetzigem Stand das Anzünden von Feuern verboten. Dies betrifft auch die privaten Osterfeuer in der kommenden Woche. Es werden verstärkt Kontrollen stattfinden. Genehmigungspflichtige Feuer wurden bereits zuvor wegen der Corona-Pandemie nicht genehmigt.

Mittwoch, 01.04.2020, 15:19 Uhr

  • Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 28. April 2020 um 19 Uhr im Kolkwitz-Center statt.

Mittwoch, 01.04.2020, 15:15 Uhr,

  • Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz mit der Eindämmungsverordnung werden in Brandenburg wie folgt (bitte anklicken) geahndet.

Dienstag, 31.03.2020, 10:50 Uhr

  • Aufgrund des geschlossenen Rathauses ist das aktuelle Amtsblatt derzeit auch in der Post (Berliner Straße 12) erhältlich.

Montag, 30. März 2020, 13:22 Uhr

  • Wir bitte alle Eltern, die nach der Ergänzung von systemrelevanten Berufsgruppen sowie der „Ein-El­ternregelung” (siehe 07:48 Uhr) einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben, dies der jeweiligen Kita telefonisch vorher mitzuteilen.

Montag, 30. März 2020, 07:58 Uhr

  • Eine Plattform, auf der Unternehmen sich präsentieren und Kunden gleichzeitig ihre lokalen Lieblingsorte etwa durch den Kauf von Gutscheinen unterstützen können, ist www.brandenburghelfen.de . Alles wichtige zu dieser Unterstützungsaktion lesen Sie hier (bitte anklicken).

Montag, 30.März 2020, 07:48 Uhr

  • Notfallbetreuung wird ausgeweitet. Zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehören nun auch:
  1. Medien,
  2. Veterinärmedizin,
  3. für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  4. Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Bei folgenden Bereichen ist es ausreichend, wenn ein Elternteil in einem system­relevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-El­ternregelung”):

  1. im Gesundheitsbereich,
  2. in gesundheitstechnischen und pharmazeuti­schen Bereichen,
  3. im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
  4. der sta­tionären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII,
  5. der Hilfen zur Erziehung,
  6. der Eingliederungshilfe,
  7. der Ver­sorgung psychische Erkrankter sowie für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie An­spruch auf die Notbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil z.B. in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

Darüber hinaus sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert.

 

Hinweis:
Ein neues Formular finden Sie hier (bitte anklicken).

 

Freitag, 27. März 2020,11:44 Uhr

  • Ab Montag, dem 30.03.2020 treten geänderte Regelungen (bitte anklicken) in  der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreis Spree-Neiße in Kraft.

Freitag, 27. März 2020, 11:38 Uhr

  • Alle Unterlagen zur Antragstellung des Corona-Soforthilfeprogramms finden Sie hier auf der Seite des Landkreises (bitte anklicken).

Freitag, 27.März 2020, 10:42 Uhr

  • Die Gemeinde Kolkwitz bietet die zinslose Stundung der Gewerbesteuer an Kolkwitzer Unternehmen können aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus Steuererleichterungen bei der Gewerbesteuer in Form der zinslosen Stundung in Anspruch nehmen.Die besonderen Umstände legen es nahe, die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten großzügig auszulegen (besondere Härte). Die Unternehmen in Kolkwitz sollen auch durch die Gemeinde in der derzeitigen Situation unterstützt werden.Senden Sie uns für die zinslose Stundung eine E-Mail unter Angabe der Steuernummer, des Kassenzeichens und der Angabe einer Telefonnummer an fi-ab@kolkwitz.de oder lassen Sie uns den anliegenden Antrag  (bitte anklicken) ausgefüllt per Post oder Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zukommen.Die Unternehmen können zusätzlich beim zuständigen Finanzamt die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages beantragen. Sobald der Gemeindeverwaltung eine Information des Finanzamtes vorliegt, wird die Vorauszahlung 2020 entsprechend angepasst.

Freitag, 27.März 2020, 07:21 Uhr

  • Immer wieder sind an Geschäften Schilder zu sehen, die darauf hinweisen, dass diese bis zum 5. April geschlossen sind. Dieses Datum der Eindämmungsverordnung bezieht sich lediglich darauf, dass sich im öffentlichen Raum maximal zwei Personen oder Familien draußen zusammen bewegen dürfen. Für geschlossenes Gewerbe ist die Gültigkeitsdauer der Verordnung entscheidend und somit der 19. April 2020. Bitte beachten.

Donnerstag, 26. März 2020, 13:26 Uhr

  • Im Namen der Gemeinde Kolkwitz und der Wehrführung möchten wir ein großes Dankeschön an die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr aussprechen. Trotz der Corona-Krise und der damit verbundenen beruflichen wie privaten Auswirkungen haben alle Kameraden ihr Einsatzbereitschaft erklärt. Lieben Dank für diese Verlässlichkeit zu jeder Zeit!

Donnerstag, 26. März 2020, 13:13 Uhr

  • Die Kitabeiträge (dazu gehört auch der Hort) für den Monat April werden in der Gemeinde für die kommunalen Kitas ausgesetzt. Bitte überweisen Sie für diesen Monat keine Beiträge. Wie mit den Beiträgen jener Eltern umgegangen wird, deren Kinder in der Notbetreuung sind, wird später geregelt.

Mittwoch, 25. März 2020, 15:19 Uhr

  • Bezüglich der gezahlten Kitagebühren wird es eine Rückerstattung geben in der Gemeinde Kolkwitz. Wir bitten Sie zur Verfahrenserleichterung die Zahlung nicht einzustellen.

Mittwoch, 25. März 2020, 14:15 Uhr

  • Neues Informationsangebot des Landes Brandenburg im Internet und am Telefon.  Über die zentrale Internetseite corona.brandenburg.de wird über aktuelle Entwicklungen rund um die Infektionskrankheit informiert, und ressortübergreifend werden die wichtigsten Fragen beantwortet. Zugleich ist ein neues Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Rufnummer
    0331-866 5050 freigeschaltet. Es ist montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. 

Dienstag, 24. März 2020, 17:26 Uhr

  • Auch die Handwerkskammer Cottbus bietet Unternehmern Rat und Hilfen (bitte anklicken) und hat unter 0355 7835  444 (Mo-Fr 8-18 Uhr) eine Hotline eingerichtet.

Dienstag, 24.März 2020, 13:32 Uhr

  • Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die Investitionsbank des Landes Brandenburg mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe für die Folgen des Coronavirus. Alle Informationen hierzu und welche Unterlagen benötigt werden, lesen Sie hier auf der Seite der ILB (bitte anklicken).

Dienstag 24.März 2020, 08:03 Uhr

  • Die Gemeinde Kolkwitz bittet bezüglich der Kitagebühren von Erstattungsanträgen abzusehen. Derzeit stimmen die Kommunen des Landkreises ein einheitliches Vorgehen ab. Bis Freitag soll hier eine Entscheidung getroffen werden.

Montag  23. März 2020, 11:45 Uhr

  • Aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung hat die Gemeinde Kolkwitz in Abstimmung mit den Bürgermeistern des Landkreises SPN entschlossen, keine genehmigungspflichtigen Osterfeuer zu erlauben. Bereits genehmigte Feuer werden widerrufen. Nicht genehmigungspflichtige Osterfeuer (Feuerschale) im kleinen Familienkreis sind davon nicht betroffen.

Montag 23. März 2020, 07:45 Uhr

  • Seit heute (23.3. 2020) tritt eine überarbeitete Eindämmungsverordnung (bitte anklicken) bis zum 19. April in Kraft. Diese sieht im Kern die weitere Schließung von Gewerbetrieben wie etwa Friseure oder Massagepraxen aber auch die Schließung von Gaststätten und Restaurants (nur noch Belieferung und Abholung von Speisen möglich) vor. Zudem ist das Betreten und der Aufenthalt von öffentlichen Wegen und Plätzen bis zum 5. April 2020 (24 Uhr) untersagt. Für Spaziergänge, Hund ausführen, Sport ect. gilt: “Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet”. Eine Kurzzusammenfassung der Neuerungen lesen Sie hier (bitte anklicken).

Montag 23. März 2020, 07:43 Uhr

  • Voraussichtlich am Mittwoch (25.3.) startet das Land Brandenburg das Soforthilfeprogramm (bitte anklicken) für kleine und mittelständische Betriebe mit Hilfen in Höhe von
    5000-60 000 Euro.
    Informationen zu dem Programm werden auf der Seite der Investitionsbank ILB (bitte anklicken)veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Damit ist bis Mittwoch zu rechnen. Erst mit dem Start des Programms können auch Anträge bearbeitet werden!

Freitag 20. März 2020, 12:00 Uhr

  • Unter der Hotline 0331 7306 1222 können Unternehmer  Mo- Fr von 8 bis 18 Uhr eine Soforthilfe in Höhe von 5000 Euro beim Brandenburger Wirtschaftsministerium beantragen.

Freitag 20. März 2020, 11:50 Uhr

  • Der Kolkwitzer SV hat ebenfalls einen Einkaufsservice ins Leben gerufen. Tobias Jäkel ist bei Bedarf unter Tel: 0172 662755 und E-Mail: t.jaekel@fussballschule-teamplay.de erreichbar.

Freitag 20. März 2020, 11:36 Uhr

  • Der Öffentliche Personennahverkehr ändert ab Montag seine Fahrpläne. Bitte informieren Sie sich bei Cottbusverkehr (bitte anklicken) oder beim Spree-Neiße-Bus über die Abfahrtzeiten.

Freitag 20. März 2020, 06:44

  • Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind oder werden, können sich an die Wirtschaftshilfe (bitte anklicken) des Landes Brandenburg  wenden.

Freitag 20. März 2020, 06:34

Was bleibt nach der Eindämmungsverordnung noch geöffnet? Hier ein Überblick:

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Frisöre,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte,
  • Großhandel,
  • Blumenläden.
    Für all die genannten Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung (bis 19. April) aufgehoben. Sie können demnach sonntags von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen.
Weitere Einrichtungen, die öffnen dürfen:
  • Dienstleister, Handwerker und handwerksähnliche Gewerbe dürfen weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.
  • Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen Zwecken und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
  • Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen:
    Sie dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand zwischen den Tischen von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist.
    Gaststätten im Sinne des  Gaststättengesetzes dürfen in der Zeit von 6 bis 18 Uhr öffnen.

Donnerstag 19. März 2020, 12:37 Uhr

  • Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation informiert der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße darüber, dass bis auf weiteres kein Verkauf von Restabfallsäcken bei den Verkaufsstellen der Städte, Ämter und Gemeinden erfolgt. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Abfallsäcke nur auf telefonische Bestellung beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 03562 6925-101. Es erfolgt anschließend ein Versand der Abfallsäcke und der Rechnung per Post, wofür entsprechende Portokosten anfallen.
    Weiterhin ist die Onlineanmeldung von Sperrmüll und Elektronikschrott bis zum 20.04.2020 gesperrt. Dieser Onlinedienst wird voraussichtlich ab 20.04.2020 wieder zur Verfügung stehen.

Donnerstag 19. März 2020, 11:30 Uhr

  • Informationen für Unternehmen mit betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Anträge und Hinweise zum Thema Verdienstausfall finden Sie auf der Internetseite des Landkreises (bitte anklicken).

Donnerstag 19. März 2020, 10:53 Uhr

  • Für diejenigen Mitarbeiter die unbezahlt zu Hause bleiben müssen, hat das Brandenburger Innenministerium folgende Regelung vorgesehen: Der Arbeitnehmer trägt grundsätzlich das Ausfallrisiko selbst; er ist grundsätzlich verpflichtet, die Kinderbetreuung so zu organisieren, dass er seine arbeitsvertrag­liche Pflicht erfüllen kann oder sich durch Urlaub oder den Abbau von Überstun­den, Ausgleichstagen, die Inanspruchnahme von Gleitzeit von seiner Arbeitspflicht freistellen zu lassen. Soweit möglich, soll Heimarbeit angeordnet werden. Stehen keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten, keine Möglichkeit zur Heimarbeit, keine Ausgleichstage oder Gleitzeitguthaben bzw. keine Mög­lichkeit des Freizeitausgleichs gem. § 7 Abs. 7 TV-L zur Verfügung, ist das MIK im Einvernehmen mit dem MdFE einverstanden mit der folgenden übertarifli­chen Regelung: Tarifbeschäftigten kann zum Zwecke der Kinderbetreuung zeitlich befristet bis einschließlich 19. April 2020 eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L von insgesamt bis zu zehn Arbeitstagen gewährt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Tatsächliche Schließung einer Gemeinschaftseinrichtung wie Kindertagesstät­te, Tagesgroßpflegestelle, Eltern-Kind-Initiative (o. ä.) oder Schule in Reaktion auf die Ausbreitung von „COVID-19“,
    • die von der Schließung betroffenen Kinder sind unter 12 Jahre alt,
    • eine alternative Betreuung des Kindes bzw. der Kinder kann ansonsten nicht sichergestellt werden und
    • es stehen der Gewährung keine dienstlichen Gründe entgegen.

    Sofern die wöchentliche Arbeitszeit anders als auf 5 Arbeitstage verteilt ist, erhöht oder vermindert sich der Anteil entsprechend. Die jeweilige Dienststelle hat inner­halb dieses Rahmens über den notwendigen Umfang nach Maßgabe aller be­kannten Tatsachen eigenverantwortlich zu entscheiden. Eine bereits gemäß § 29 Abs. 3 TV-L gewährte Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 von bis zu drei Arbeitstagen wird auf die zehn Tage angerechnet.

Donnerstag, 19. März 2020, 09:28 Uhr

  • Erster bestätigter Corona-Fall in der Gemeinde Kolkwitz. Der betroffene Bürger kam aus dem Österreichurlaub zurück und hatte sich sofort ins Carl-Thiem-Klinikum und von dort in die häusliche Quarantäne begeben. Einen Kontakt zu anderen Personen gab es so nicht.

Mittwoch, der 18. März 2020, 09:57 Uhr

  • Ein großes Dankeschön geht an die vielen Eltern derjenigen Kinder, die seit heute nicht mehr in den Kitas der Gemeinde sowie in den beiden Schulen betreut werden dürfen. Hier gab es großes Verständnis für die Ausnahmesituation. Eine Bitte an die Eltern: das Essen ist in der “Gaststätte zur Eisenbahn” abzumelden.
  • Gleicher Dank geht an alle Einwohner die von den vielfältigen Einschränkungen, sei es die Schließung des Rathauses, der Turnhallen, Spielplätze oder der Gemeindebibliothek, betroffen sind. Auch hierfür gab es eine große Toleranz bezüglich dieser einschneidenden Maßnahmen.

Mittwoch, 18. März 2020, 08:52 Uhr

  • Die Brandenburger Eindämmungsverordnung (bitte anklicken) tritt in Kraft. Veranstaltungen über 50 Personen sind untersagt. Unter 50 Personen hat der Veranstalter eine Anwesenheitsliste zu führen und im Anschluss aufzubewahren. In der Verordnung ist auch geregelt, welche Geschäfte geschlossen werden müssen, das Spielplätze und Sportstätten schließen oder wie die Besuchsregeln in Krankenhäusern aussehen.

Dienstag, 17. März 2020, 16:27 Uhr

Lausitz Klinik Forst führt in Kooperation mit Landkreis mobile Corona-Beprobung ein

  • Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Corona-Erkrankung, ist sich der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa seiner Verantwortung bewusst und hat im Rahmen einer Kooperation die Lausitz Klinik Forst mit einer mobilen Abstricheinheit zur Corona-Beprobung für den Landkreis beauftragt. Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Corona hat eine mobile Abstricheinheit zur flexiblen Beprobung von Menschen beschlossen und nach kurzer Prüfung sowie Rücksprache mit der Lausitz Klinik Forst, hat diese am Montag, dem 16. März 2020, ihre Arbeit aufgenommen. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lausitz Klinik Forst, die ebenso wie das Fahrzeug vom Landkreis finanziert werden, nehmen ab sofort auf Weisung des Gesundheitsamtes bei begründeten Verdachtsfällen Proben.Insbesondere gilt dies für Personen mit mobilen Einschränkungen. Die mobile Abstricheinheit arbeitet ausschließlich auf Weisung des Gesundheitsamtes. Betroffene Bürger müssen sich zur Abstimmung unter der Telefonnummer 03562 986-15301 an das Gesundheitsamt wenden. Abstriche vor Ort in den jeweiligen Praxen oder der Corona Screening-Stelle der Lausitzklinik sind bei bestehender Indikation natürlich auch weiterhin möglich.
    Zu dieser Kooperation sagt Landrat Harald Altekrüger: „Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa dankt der Lausitz Klinik Forst ganz herzlich für die Kooperationsbereitschaft und die Bereitstellung von Personal zum Wohle der Bürger. Mit der mobilen Beprobung von Verdachtsfällen gehen wir einen weiteren wichtigen und richtigen Schritt bei der Eindämmung dieser neuartigen Lungenkrankheit.“

    Unter Beachtung der Sorge eines jeden einzelnen weist die Lausitz Klinik ausdrücklich dara
    uf hin, dass für einen Test auf den Corona-Virus ein begründeter Anfangsverdacht vorliegen muss!Als ein begründeter Verdachtsfall gilt, wer durch den Hausarzt oder das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße zum Test geschickt wird. Den Test als “Vorsichtsmaßnahme” durchführen zu lassen, ist jedoch nicht vorgesehen!

Dienstag, 17. März 2020, 14:49 Uhr

  • Einkaufservice für Senioren und andere Risikogruppen: Um zu verhindern, dass sich Menschen aus der Risikogruppe der Gefahr aussetzen müssen, beim Einkauf infiziert zu werden, bieten die Projektleiterinnen Petra Eckhardt (Jugendclub Kolkwitz) und Carina Radochla (Familien- und Nachbarschaftstreff der Stiftung SPI) einen Einkaufservice für kranke und alte Menschen an, die keine Möglichkeit haben von Verwandten oder Nachbarn versorgt zu werden. Wer die kostenlose Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, meldet sich telefonisch oder über „WhatsApp“ unter der Nummer 0151/10624048 oder 0159/01654919 und gibt seine Einkaufsliste sowie seine Adresse durch. Montags, dienstags und donnerstags fahren die Projektleiterinnen zum Supermarkt oder zur Apotheke, kaufen die gewünschten Produkte ein und liefern sie aus. Um unnötigen Kontakt zu vermeiden, werden die Waren nur bis an die Haustür gebracht. Dieser Service ist ausdrücklich für Einwohner gedacht, die keine Verwandten haben, die helfen können, da die Kapazitäten begrenzt sind. 

Dienstag, 17. März 2020, 14:43 Uhr

  • Nach aktuellem Stand gibt es im Spree-Neiße-Kreis derzeit 16 bestätigte Coronafälle. 102 Menschen befinden sich aktuell in Quarantäne. In der Gemeinde Kolkwitz wurde noch kein Coronafall nachgewiesen.

Dienstag, 17. März 2020, 14:40 Uhr

  • Der Landkreis Spree-Neiße hat eine Hotline eingerichtet, an die sich die Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund um das Thema Corona wenden können. Unter der Rufnummer 03562 986 10033 stehen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr Mitarbeiter der Kreisverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. Falls sich Fragen ergeben, die nicht sofort am Telefon beantwortet werden können, werden diese notiert, anschließend hausintern zur Abklärung weitergeleitet und mit einem zeitnahen Rückruf beantwortet.

Dienstag, 17. März 2020, 11:25 Uhr

  • Der öffentliche Spiel- und Sportbetrieb in der Gemeinde ist bis auf Weiteres eingestellt. Dies gilt für sämtliche Sektionen. Wir bitten alle Sportfreunde um Verständnis. An diese Allgemeinverfügung muss sich gehalten werden. Die Einhaltung wird kontrolliert. Gleiches trifft auf die Schließung der öffentlichen Spielplätze zu.

Dienstag, 17. März 2020, 10:41 Uhr

  • Informationen zur Kinderbetreuung von Eltern, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten
    Im Rahmen der Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen, Horten und Kitas gelten für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten, hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder Ausnahmen. Unten befindet sich ein Formular zum Download, das vom Arbeitnehmer ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden muss. Nach Vorlage des Formulars, können Eltern aus den unten genannten Bereichen ihre Kinder weiterhin in den bisher genutzten Kindertagesstätten betreuen lassen. Zu den definierten Arbeitsbereichen gehören:

    1. Energie-, Abfall-, Ab- und Wasserversorgung
    2. Informationstechnik und Telekommunikation sowie Arbeitsverwaltung
    3. Öffentlicher Personennahverkehr
    4. Gesundheit
    5. Vollzugsbereich
    6. Rechtspflege
    7. Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft
    8. Polizei, Bundeswehr, Verwaltung aller Ebenen von Bund bis Kommune sowie Beschäftigte in der fortgeführten Kindertagesbetreuung
    9. Bestattungswesen
    10. Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst sowie sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr

    Hier klicken für das Antragsformular.

Dienstag 17. März 2020, 05:41 Uhr

  • Der Kindersachenflohmarkt am 4. April auf dem Kolkwitzer Kirchengelände wurde abgesagt ebenso wie die Folklorelawine im Juni.

Montag 16. März 2020, 15:13 Uhr

  • Familien, in den beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten und die eine Notbetreuung ihrer Kinder in den Kitas der Gemeinde beantragen möchten, können dieses Formular (bitte anklicken) nutzen.
    Beide Eltern müssen dieses Antragsformular bis Mittwoch vom Arbeitgeber bestätigen lassen und der Kitaleitung vorlegen. Wir bitten alle Eltern, bei denen eine Betreuung der Kinder abgelehnt wird, ihren Unmut nicht bei den Erziehern los zu werden. Die Vorgaben sind hier eindeutig.Es werden alle Kitas der Gemeinde für die Notbetreuung bereitgehalten, um die Gruppen so klein wie möglich zu halten und die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen.
    In Vorbereitung ist hier auch eine längere Betreuung, da sich die Arbeitszeiten der Eltern in systemrelevanten Berufen verlängern könnten.

Montag 16. März 2020, 13:11 Uhr

  • Das Antragsformular zur Notbetreuung in der Grundschule Kolkwitz finden sie hier (bitte anklicken). Informationen finden Sie hier (bitte anklicken).

Montag 16. März 2020, 11:37 Uhr

  • In der Gemeinde werden fast alle Veranstaltungen der kommenden Tage und Wochen abgesagt. Hierzu gehören unter anderem die Osterfeuer, Motocross in Hänchen, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Eichow, das Jahreseröffnungskonzert der Lindenmusikanten oder Einwohnerversammlungen. Bitte informieren Sie sich beim Veranstalter.
  • Veranstaltungen ab 100 Personen sind nach einer Allgemeinverfügung beim Landkreis anzumelden:
  • Personen, die öffentliche oder private Veranstaltungen durchführen wollen, haben diese ab einer geplanten oder zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 100 Personen dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa unter Angabe folgender Informationen unverzüglich (vorab 14 Tage) schriftlich (Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) oder per Fax an 03562 986-13288) oder elektronisch (ordnungsamt@lkspn.de) anzuzeigen:
  1. Veranstaltungsort, -tag und -zeit,
  2. zu erwartende Zahl von Teilnehmenden,
  3. Teilnehmerliste, die im Bedarfsfalls vorzuhalten ist,
  4. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel).
  •  Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 1000 Personen im Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa sind untersagt. Hiervon ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen, die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie Arbeitsstätten. Kontaktdaten des Veranstaltenden (Name, Anschrift, Telefon),

 

Montag 16. März 2020, 11:22 Uhr

  • Die Gemeinde richtet eine Corona-Hotline ein. Für Fragen speziell die Gemeinde betreffend, ist heute ab 14 Uhr eine Hotline für die Bürger in der Verwaltung eingerichtet. Zu erreichen ist diese unter Tel. 0355 2930062 zu folgenden Zeiten:
  1. Mo und Mi von 9-12 und 13-15 Uhr
  2. Di und Do von 9-12 und 13 bis 17 Uhr
  3. Fr von 9-12 Uhr

Für spezielle Fragen rund um den Virus nutzen Sie bitte die folgende Servicetelefone:

  • Fachbereich Gesundheit des Landkreises unter der Telefonnummer 03562 986-15301 wenden, ebenso an das
  • Bürgertelefon des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) unter 0331 8683-777 oder an das
  • Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030 346-465100.

 

In Brandenburg gibt es seit dem 5. März eine landesweite Hotline für Fragen: Sie ist montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr unter der Nummer 0331/8683-777 zu erreichen.

Betroffene können sich aber auch an den Hausarzt (ebenfalls telefonisch) oder den kassenärztlichen Notdienst (deutschlandweit 116117) wenden, um zu besprechen, wie die Situation abgeklärt werden kann. Zudem gibt es ein Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (Telefon: 030/346-465-100). Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland steht für Fragen zur Verfügung (0800-011-7722).

Montag 16. März 2020, 10:27 Uhr

  • Kolkwitzer Nachbarschaftshilfe eingerichtet: Wer seinem Nachbarn unter die Arme greifen möchte, kann hierfür gerne folgendes Formular (bitte anklicken) nutzen. Einfach ausdrucken und beim Nachbarn einwerfen. Zusammenhalt ist jetzt ganz wichtig. Danke für jeden, der hier nach rechts und links schaut!

Montag 16. März 2020, 07:50 Uhr

  • um 10 Uhr trifft sich der Bürgermeister Karsten Schreiber mit dem Landrat Harald Altekrüger in Forst. Die Bürgermeister der Region stimmen hier ihr weiteres Vorgehen ab. Um 13 Uhr trifft sich Karsten Schreiber und die Leiterin der Hauptverwaltung mit den Leiterinnen der Kindergärten. Im Anschluss wird hier über die Ergebnisse informiert. So soll es ein Formular bezüglich der Notbetreuung geben, welches beim Arbeitgeber unterzeichnet werden muss.
  • Bezüglich der Schulen, teilte die Landesregierung mit, können Eltern ihre Kinder vorsorglich bereits am Montag und Dienstag zuhause lassen. Es muss sich allerdings bei der Schule abgemeldet werden.
  • in der Gemeinde Kolkwitz gibt es derzeit keinen nachgewiesenen Corona-Fall.

Montag, 16. März 2020, 06:52 Uhr

Samstag, 14.März 2020, 20 Uhr

Freitag 13.März 2020, 17:50

  • Informationen wie es in den Kitas und Schulen der Gemeinde weiter geht, erfahren die Eltern am Montagnachmittag in den Einrichtungen sowie hier im Ticker. Am Montagvormittag finden Absprachen zwischen der Verwaltung, Lehrern und Erziehern statt. Die angesprochene Notbetreuung für Kinder von Eltern in bestimmten Berufsgruppen (siehe unten) wird sichergestellt. Der Bürgermeister Karsten Schreiber bittet alle Einwohner um Verständnis und rät den Eltern bis kommenden Mittwoch eine Betreuung ihrer Kinder zu organisieren.

Freitag 13.März 2020, 17:00

  • Die Gemeindeverwaltung berät, welche Konsequenzen aus der Pressekonferenz des Landes für die Kitas und Schulen der Gemeinde zu ziehen sind. Sie erfahren hier die Ergebnisse, sobald diese vorliegen.

Freitag 13.März 2020, 16:45

  • Pressekonferenz der Landesregierung (bitte anklicken, um zur offiziellen Erklärung zu gelangen)
    Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke erklärt, dass ab kommendem Mittwoch (18.3.2020) der Unterricht an den Schulen ausfällt sowie die Kitabetreuung im Land Brandenburg eingestellt wird. Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst betonte, dass keine Schule geschlossen werde, sondern lediglich der Unterricht ausfalle. Sie vertraue der Organisationsfähigkeit der Schulen, die bis Mittwoch Zeit haben, dies zu regeln, so die Ministerin. Gleichzeitig werde auch eine Notbetreuung derjenigen Kitakinder organisiert, deren Eltern in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur (wie Gesundheitsversorgung, Brand-und Katastrophenschutz, Ver-und Entsorgung, Verwaltung, Sicherheitsbehörden (Polizei), Erzieher und Lehrkräfte, Energieversorgung, Verwaltung,  Lebensmitteleinzelhandel…) wichtig sind. Britta Ernst rechnet hier mit einer Betreuung von 20 Prozent der Kinder. Der Ministerpräsident betont, dass andere Berufsgruppen keine Berücksichtigung finden können
  • Am morgigen Samstag um 11 Uhr trifft sich der Ministerpräsident mit Oberbürgermeistern, den Landräten und dem Städtebund, um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen.

 

Freitag 13.März 2020, 12:59:

  • von der Schließung ist mit sofortiger Wirkung auch die Gemeindebibliothek betroffen. Es fallen keine Kosten (Mahngebühren) an.

Freitag 13. März 2020, 10:47 Uhr:

  • Um jederzeit angemessen auf die Lage und Entwicklungen rund um den Coronavirus reagieren zu können, hat die Verwaltung der Gemeinde Kolkwitz einen Krisenstab aus Mitarbeitern der Verwaltung und der Feuerwehr eingerichtet.
  •  ab sofort bleiben, bis auf Kitas und Schulen, (hier wird die Lage abgewartet) alle öffentlichen Gebäude der Gemeinde geschlossen. Hierzu gehören die Dorfgemeinschaftshäuser, die Jugendclubs und das Rathaus. Die Mitarbeiter des Rathauses bleiben telefonisch erreichbar. Dringende Fälle, die einen Rathausbesuch nötig machen, werden telefonisch vereinbart.
  • Gleichzeitig werden alle kommunalen Veranstaltungen abgesagt. Hierzu gehören Gemeindevertretersitzungen, Einwohnerversammlungen oder Versammlungen in Kitas.
  • ab sofort bleibt die Turnhalle in Kolkwitz sowie das Kolkwitz-Center und die Mehrzweckhalle Krieschow geschlossen. Zudem wird der Vereins-und Freizeitsport auf Gemeindeflächen ausgesetzt.
  • bezüglich einer Schließung der Schulen und Kitas gibt es hier noch keine Entscheidung. Falls es dazu kommen sollte, wird die Gemeinde einige Kitas für Mitarbeiter offen halten, um Eltern in wichtigen Berufen wie Krankenschwestern, Ärzte ect. die Möglichkeit einer Weiterbetreuung zu geben. Hierbei werden wahrscheinlich mehrere Kitas geöffnet sein, um große Ansammlungen zu vermeiden. Einzelheiten erfahren Sie hier je nach Lageentwicklung auf der Seite.
  • abgesagt sind auch alle Übungen und Weiterbildungen der Feuerwehr
  • die Gemeinde bittet alle Einwohner auf größere Feste zu verzichten und die Sozialkontakte soweit es möglich ist, einzuschränken.
  • die Gratulationen von Jubilaren durch die Ortsbeiräte wird ausgesetzt

Kontakt

Corona-Hotline
der Gemeinde Kolkwitz
Tel: 0355 – 29300 62
Mo und Mi 9-12 und 13-15 Uhr
Di und Do 9-12 und 13-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr

Corona-Bürgertelefon
des Landkreises Spree-Neiße
Tel: 03562 – 697540
(Mo-Do 8-16 Uhr / Fr 8-12 Uhr / Sa+So 12-16 Uhr)

Testzentren
Bowlingcenter/Grundschule (Karl-Liebknecht-Straße)
Aktuell nur mit Terminvereinbarung: Herr Kieschke unter
Tel. 0176/ 40138119 

Hilfe, Anträge und Allgemeinverfügungen

Alles zum Thema Finanzhilfen für Unternehmer lesen Sie hier (bitte anklicken).

Alle Internetseiten und Telefonnummern die Rat und Hilfe bieten, finden Sie hier (bitte anklicken).

Liste der Impfärzte im Landkreis Spree-Neiße

Formulare für den Impftermin
Aufklärungsbogen
Anamnesebogen

Formular Nachweis Antigen Schnellest für Kitakinder (ab 7.2.2022)

Anwesenheitsliste für gemeindliche Einrichtungen

Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld

Infoblatt Entschädigung für Kinderbetreuung im Lockdown

Elterninfo zum Infektionsschutz in Kitas

Erklärung der Eltern für Kitabetreuung Merkblatt Coronavirus

Hygienekonzept für alle gemeindlichen Einrichtungen

Maximale Personenzahl Sportstätten/Dorfgemeinschaftshäuser

Fallzahlen Deutschland (Robert Koch Institut)

Fallzahlen des Landes Brandenburg und der Landkreise

Fallzahlen des Landkreises Spree Neiße

Alle Allgemeinverfügungen finden Sie hier (bitte anklicken).

Bußgeldkatalog

Aktuelle Regelung im Land Brandenburg

Informationen des Landkreises Spree-Neiße

 

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