Standsicherheitsprüfung auf Friedhöfen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, zur Verkehrssicherungspflicht der Friedhofsträger gehört nach § 823 BGB unter anderem die jährliche Überprüfung stehender Grabmale hinsichtlich ihrer Standsicherheit. Darüber hinaus verpflichtet auch die Gartenbau- …










