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Öffentliche Bekanntmachung über das Recht der Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Jede/r Bürger/in hat nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, der Datenübermittlungen der Meldebehörde an:   eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen …

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