Abbrennen und Erwerb von Feuerwerkskörpern
Mitzubringende Unterlagen:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Feuerwerks
- Personalausweis oder Reisepass
Hinweise:
- Generell gilt, dass das Zünden von Feuerwerken der Klasse II / Kategorie F2 (Fontänen, Raketen, Chinaböller, Batterien) nur im Zeitraum vom 31.12. (00.00 Uhr) bis zum 1.1. (24.00 Uhr) eines jeden Jahres stattfinden darf.
- Vom 02.01. bis 30.12. benötigen Sie, wenn Sie nicht Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) oder eines Befähigungsscheines nach § 20 1. SprengV sind, eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 1.SprenV.
- Zu folgenden Anlässen wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt:- 18. Geburtstag, - runde Geburtstage ab 30, - Hochzeit / Polterabend / Polterhochzeit.
- Des Weiteren ist zu beachten, dass ein genehmigtes Feuerwerk höchstens 30 Minuten andauern darf und um 22 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein muss. Eine Ausnahme von diesen Verboten der Abbrennzeit und / oder Abbrenndauer muss ebenfalls beantragt und genehmigt werden und ist gesondert gebührenpflichtig.
Bearbeitungszeit:
Etwa zwei Wochen.
Gebührenrahmen:
- private Veranstaltungen 100,00 Euro
- ggf. zusätzlich 100,00 Euro für die Genehmigung der Ausnahme der Abbrennzeit
Formular:
Bürgerbüro durchsuchen:
Sprechzeiten
Montag
9 - 11 Uhr
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 17 Uhr
Freitag
9 - 11 Uhr
NEU ab dem 01.05.2025
Ab dem 01.05.2025 können für die Antragstellung hoheitlicher Dokumente, d.h. für Personalausweise und Reisepässe (auch vorläufige!!!) aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder verwendet werden. Papiergebundene Lichtbilder sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zulässig! Unter dem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ finden Sie die für dieses Verfahren zugelassenen Fotografen. Alternativ ist die Erstellung eines Lichtbildes auch im Bürgerbüro möglich.
Kontakt
Anschrift:
Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz
Mitarbeiter:
Frau Szonn: (0355) 29300-52
Frau Worreschk: (0355) 29300-50
Frau Trunte: (0355) 29300-34
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