gmejna Gołkojce

Ausnahme zur Einhaltung der Nachtruhe und Benutzung von Tonträgern

Mitzubringende Unterlagen:

  • Ausnahme Verbot Nachtruhe (§ 10 Abs. 3 LImschG) - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
  • Benutzung von Tonträgern / Tongeräten (§ 11 Abs. 4 LImschG) - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

Gebührenrahmen:

  • private Veranstaltungen:
      • 140,00 Euro für Entscheidung Ausnahme Verbot Nachtruhe
      • 70,00 Euro für Entscheidung Ausnahme Verbot Benutzung von Tongeräten
  • öffentliche Veranstaltungen über Vereine gebührenfrei

Formulare:

Bürgerbüro durchsuchen:

Sprechzeiten

Montag
9 - 11 Uhr

Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
9 - 12 und 14 - 17 Uhr

Freitag
9 - 11 Uhr

 

NEU ab dem 01.05.2025

Ab dem 01.05.2025 können für die Antragstellung hoheitlicher Dokumente, d.h. für Personalausweise und Reisepässe (auch vorläufige!!!) aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder verwendet werden. Papiergebundene Lichtbilder sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zulässig! Unter dem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ finden Sie die für dieses Verfahren zugelassenen Fotografen. Alternativ ist die Erstellung eines Lichtbildes auch im Bürgerbüro möglich.

Kontakt

Anschrift:

Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz

Mitarbeiter:

Frau Szonn: (0355) 29300-52

Frau Worreschk: (0355) 29300-50

Frau Trunte: (0355) 29300-34

Kontakt:

Telefon: (0355) 29300 0
Telefax: (0355) 29300 99
E-Mail: buergerbuero@kolkwitz.de

Skip to content