Ausnahme zur Einhaltung der Nachtruhe und Benutzung von Tonträgern
Mitzubringende Unterlagen:
- Ausnahme Verbot Nachtruhe (§ 10 Abs. 3 LImschG) - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
- Benutzung von Tonträgern / Tongeräten (§ 11 Abs. 4 LImschG) - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Gebührenrahmen:
- private Veranstaltungen:
- 140,00 Euro für Entscheidung Ausnahme Verbot Nachtruhe
- 70,00 Euro für Entscheidung Ausnahme Verbot Benutzung von Tongeräten
- 140,00 Euro für Entscheidung Ausnahme Verbot Nachtruhe
- öffentliche Veranstaltungen über Vereine gebührenfrei
Formulare:
Bürgerbüro durchsuchen:
Sprechzeiten
Montag
9 - 11 Uhr
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 17 Uhr
Freitag
9 - 11 Uhr
NEU ab dem 01.05.2025
Ab dem 01.05.2025 können für die Antragstellung hoheitlicher Dokumente, d.h. für Personalausweise und Reisepässe (auch vorläufige!!!) aufgrund gesetzlicher Änderungen nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder verwendet werden. Papiergebundene Lichtbilder sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zulässig! Unter dem Link: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ finden Sie die für dieses Verfahren zugelassenen Fotografen. Alternativ ist die Erstellung eines Lichtbildes auch im Bürgerbüro möglich.
Kontakt
Anschrift:
Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz
Mitarbeiter:
Frau Szonn: (0355) 29300-52
Frau Worreschk: (0355) 29300-50
Frau Trunte: (0355) 29300-34
Kontakt:
Telefon: (0355) 29300 0
Telefax: (0355) 29300 99
E-Mail: buergerbuero@kolkwitz.de