Fahrgastbeförderung
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre) und allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
- für Krankenkraftwagen zusätzlich Nachweis 1. Hilfe
- bei Antragstellung zur Ersterteilung oder wenn der Antragsteller das 60. Lebensjahr vollendet hat Reaktionstest (nicht älter als ein Jahr)
Hinweis:
Die Entgegennahme der Anträge erfolgt im Bürgerbüro. Alternativ können Sie den Antrag auch bei der Führerscheinstelle des Landkreises Spree-Neiße in Forst abgeben.
Gebührenrahmen:
- Ersterteilung: 43,90 Euro
- Verlängerung: 38,00 Euro
Zahlungsarten:
- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
Formulare:
Bürgerbüro durchsuchen:
Sprechzeiten
Montag
9 - 11 Uhr
Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9 - 12 und 14 - 17 Uhr
Freitag
9 - 11 Uhr
Achtung Schließzeiten!!!
Aufgrund einer Softwareumstellung bleibt das Bürgerbüro der Gemeinde Kolkwitz in der Woche vom 30. September 2024 bis zum 04. Oktober 2024 geschlossen.
Eine Bearbeitung von Anträgen und Bürgeranliegen ist in diesem Zeitraum nicht möglich.
Kontakt
Anschrift:
Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz
Mitarbeiter:
Frau Szonn: (0355) 29300-52
Frau Worreschk: (0355) 29300-50
Frau Trunte: (0355) 29300-34
Kontakt:
Telefon: (0355) 29300 0
Telefax: (0355) 29300 99
E-Mail: buergerbuero@kolkwitz.de