gmejna Gołkojce

vorläufiger Personalausweis

Mitzubringende Unterlagen:

  • Geburts-oder Eheurkunde
  • Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)

Hinweise:

  • Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Ausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Der vorläufige Personalausweis enthält die Unterschrift der Inhaberin / des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.

Bearbeitungszeit:

Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den vorläufigen Personalausweis sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.

Gebührenrahmen:

  • Neuausstellung: 10,00 Euro

Zahlungsarten:

  • Barzahlung
  • Girocard (EC-Karte)
Bürgerbüro durchsuchen:

Sprechzeiten

Montag
9 - 11 Uhr

Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
9 - 12 und 14 - 17 Uhr

Freitag
9 - 11 Uhr

Hinweis: Bis zum 1. Juli 2023 ist aus personellen Gründen keine Terminvergabe per Telefon oder Online möglich. Bitte kommen Sie zu den Sprechzeiten in das Rathaus. Die engagierten Mitarbeiterinnen werden versuchen, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Lieben Dank für Ihr Verständnis!

Kontakt

Anschrift:

Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz

Mitarbeiter:

Frau Szonn: (0355) 29300-52

Frau Worreschk: (0355) 29300-34

Kontakt:

Telefon: (0355) 29300 0
Telefax: (0355) 29300 99
E-Mail: buergerbuero@kolkwitz.de

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