gmejna Gołkojce

vorläufiger Reisepass

Mitzubringende Unterlagen:

  • Geburts-oder Eheurkunde
  • Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)

Hinweise:

  • Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Reisepasses beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Der vorläufige Reisepass enthält die Unterschrift der Inhaberin / des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.

Bearbeitungszeit:

Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den vorläufigen Reisepass sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.

Gebührenrahmen:

  • Neuausstellung: 26,00 Euro

Zahlungsarten:

  • Barzahlung
  • Girocard (EC-Karte)
Bürgerbüro durchsuchen:

Sprechzeiten

Montag
9 - 11 Uhr

Dienstag
9 - 12 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
9 - 12 und 14 - 17 Uhr

Freitag
9 - 11 Uhr


Kontakt

Anschrift:

Gemeinde Kolkwitz
Bürgerbüro
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz

Mitarbeiter:

Frau Szonn: (0355) 29300-52

Frau Worreschk: (0355) 29300-50

Frau Trunte: (0355) 29300-34

Kontakt:

Telefon: (0355) 29300 0
Telefax: (0355) 29300 99
E-Mail: buergerbuero@kolkwitz.de

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