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Vogelgrippe: Erster bestätigter Fall bei Nutzbestand im Landkreis Spree-Neiße

Pressemitteilung LK SPN Nr. 340/2020, 29.12.2020

In der Gemeinde Schenkendöbern im Ortsteil Krayne ist am 29. Dezember 2020 erstmals im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa der Geflügelpesterreger H5N8 (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) nachgewiesen worden. Die Infektion in einer Kleinsthaltung wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) labordiagnostisch bestätigt. In der Hobbyhaltung mit etwa 50 Tieren mit Wachteln Hühner und Enten sind zuvor mehrere Tiere verendet. Das Veterinäramt hat den betroffenen Bestand unverzüglich gesperrt und beprobt. Um die Übertragung von Wild- auf Nutztieren zu verhindern gilt im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bereits seit dem 14.12.2020 die Aufstallungspflicht in bestimmten Restriktionsgebieten.

Olaf Lalk, Beigeordneter und zuständiger Dezernent: „Das Veterinäramt hat sofort alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Um den Ausbruchsort wurden ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden festgelegt und die betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter vom Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert. Der verbliebene betroffene Bestand wurde auf Anordnung des Veterinäramtes fachgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Mit dem Land Brandenburg und dem Krisenzentrum stehen wir in engem Austausch und nutzen die bereits etablierten Prozesse des Krisenmanagements der Afrikanischen Schweinepest.“

Bislang war der Erreger der Vogelgrippe im Herbst dieses Jahres lediglich bei 4 Wildvögeln in Brandenburg festgestellt worden.

Hier finden Sie die Restriktionen für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet.

Hintergrund:
In Deutschland wurden seit dem 30. Oktober 2020 bei mehr als 400 Wildvögeln und zwölf Nutzgeflügelbeständen das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus (HPAIV) überwiegend des Subtyps H5N8 festgestellt – unter anderem in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin und zuletzt auch in Brandenburg. Neben Deutschland meldeten zudem 13 weitere europäische Staaten (Vereinigte Königreich, die Niederlande, Frankreich Dänemark, Irland, Belgien, Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Polen, Slowenien und Kroatien) den Ausbruch des Influenza-Virus mit dem Subtyp.

Aufgrund der aktuellen Verbreitung hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Rahmen einer Risikoeinschätzung vom 4. Dezember 2020 das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Hausgeflügelhaltungen als hoch eingestuft. Durch geeignete Vorkehrungen ist daher dafür Sorge zu tragen, dass eine Übertragung des Erregers in Hausgeflügelbestände nicht erfolgt. Hierzu sollten Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel unverzüglich weiter intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen überprüft und ggf. optimiert werden. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Die Risikoeinschätzung und Empfehlungen des FLI sind auf der Internetseite des FLI einsehbar.
Bislang ist keine Übertragung der in diesen Fällen nachgewiesenen Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt.

Bricht eine Tierseuche wie die Vogelgrippe aus, können (Veterinär-)Behörden eine Stallpflicht anordnen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Das Ziel ist, den Kontakt von Nutztieren zu freilebenden und potenziell infizierten Tieren zu verhindern. Tiere, die sich normalerweise in einem Grünauslauf unter freiem Himmel bewegen, müssen so aufgestallt werden, dass sie keinen Kontakt zu Wildtieren haben können. Im Fall der Vogelgrippe, auch Geflügelpest oder aviäre Influenza genannt, können hierfür überdachte Ausläufe oder Voliere mit Einzäunungen zum Einsatz kommen. Wichtig ist, dass kein Vogel durch den Zaun passt und der Stall zuverlässig vor Kot von Wildvögeln geschützt ist. Die Vorschriften sind rechtsbindend und gelten sowohl für Nutztierhalter als auch Hobbygeflügelhalter.

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden auf den Seiten des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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