
Osterfeuer-Auflagen sind zwingend einzuhalten!
Für die genehmigten Osterfeuer wird aufgrund der Trockenheit und der hohen Waldbrandwarnstufe dringend darum gebeten, die Auflagen der erteilten Ausnahmegenehmigungen einzuhalten. Das ist zu beachten: LAGERFEUER – Bedingungen: Diese Ausnahmegenehmigung