Aktuelle Offenlagen
Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ der Gemeinde Kolkwitz
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kolkwitz hat am 15.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ beschlossen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom April 2025 liegt vor. Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Gemeinde verfolgt als Planungsziel den Siedlungssplitter an der August-Bebel-Straße, im Bereich der Glinziger Teiche als Wohnstandort dauerhaft zu erhalten und qualitativ zu entwickeln. Damit die Grundstücke weiterhin genutzt werden können, sollen sie im Sinne eines „erweiterten Bestandsschutzes“ einer Nutzung zugeführt werden können, die den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten entspricht. Notwendige Anpassungen sollen in klar definierten Grenzen möglich sein. Dazu soll die vorhandene Wohnnutzung erhalten bleiben, aber zum Schutz des Außenbereichs eingeschränkt werden. Dies betrifft auch eine untergeordnete wohnverträgliche gewerbliche Nutzung, die explizit zulässig sein soll. Bisher unbebaute Grundstücke, die als Baulücken innerhalb des Siedlungssplitters zu bewerten sind, sollen einer Nutzung und Bebauung zugeführt werden können, wenn andere fachgesetzliche Randbedingungen dem nicht entgegenstehen. Damit kommt die Gemeinde ihrer Aufgabe nach, unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes preisgünstiges Bauland bereitzustellen und zu entwickeln. Auch diese Entwicklung soll in einem engen Rahmen erfolgen, so dass der Außenbereich nicht weiter belastet wird. Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung verbleiben die Grundstücke im Geltungsbereich im Außenbereich, es werden mit der Satzung lediglich die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Erteilung von Baugenehmigungen erleichtert.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Krieschow“ in der Gemeinde Kolkwitz / OT Krieschow gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss, inklusive der Änderung des Aufstellungsbeschlusses per Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.04.2025, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich (ca. 79 ha.) ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt einzusehen und betrifft das bestehende Gewerbegebiet in Krieschow, sowie einen Teil der Landesstraße L 49.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanerischen Voraussetzungen für beabsichtigte Investitionen verschiedenen Investoren schaffen. Dabei sollen Baufelder in Richtung der L 49 erweitert, das bestehende Sondergebiet SO 1.6 in ein Gewerbe- oder Industriegebiet umgewandelt und zwischen den Gewerbegebieten 1.5 und 1.6 eine Stichstraße angeordnet werden.
Mit Beschluss vom 01.04.2025 wurde der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans um 233 m² im Kreuzungsbereich der Landesstraße L 49 und der Kreisstraße K 7132 erweitert. Ziel der Erweiterung ist es, die Erschließungssituation des Gewerbegebietes zu einem Kreisverkehr umzugestalten.