gmejna Gołkojce

Aktuelle Offenlagen

Planungsanlass

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kolkwitz hat am 15.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ beschlossen.

Für den Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom April 2025 wurde vom 02.06.2025 bis 04.07.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im selben Zeitraum.    

Im Zuge der Beteiligungen ergaben sich Hinweise und Anregungen, die nicht unbeachtet bleiben konnten. Die Planung wurde geändert. Der 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom Oktober 2025 wurde erarbeitet.

In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Kolkwitz am 25.11.2025 wurde der Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu diesem Entwurf gefasst. Für diesen 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ wird die erneute Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.  

Die Gemeinde verfolgt als Planungsziel den Siedlungssplitter an der August-Bebel-Straße, im Bereich der Glinziger Teiche als Wohnstandort dauerhaft zu erhalten und qualitativ zu entwickeln. Damit die Grundstücke weiterhin genutzt werden können, sollen sie im Sinne eines „erweiterten Bestandsschutzes“ einer Nutzung zugeführt werden können, die den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten entspricht. Notwendige Anpassungen sollen in klar definierten Grenzen möglich sein. Dazu soll die vorhandene Wohnnutzung erhalten bleiben, aber zum Schutz des Außenbereichs eingeschränkt werden. Dies betrifft auch eine untergeordnete wohnverträgliche gewerbliche Nutzung, die explizit zulässig sein soll.      
Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung verbleiben die Grundstücke im Geltungsbereich im Außenbereich, es werden mit der Satzung lediglich die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Erteilung von Baugenehmigungen erleichtert.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ ist in der als Anlage beigefügte Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Planungsdokumente

Planzeichnung

Begründung

Abwägungsprotokoll

Auslegungsbekanntmachung

Flächennutzungsplan der Gemeinde Kolkwitz

In der Sitzung am 16. Mai 2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz den Einleitungsbeschluss für die die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolkwitz als vollständige Überarbeitung gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 6/2023 vom 24. Juni 2023 bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Daher wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans nebst zugehöriger Begründung, Beiplan sowie Anhängen in der Fassung vom Oktober/November 2025 für den Zeitraum

vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026

im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Planungsdokumente

Anhänge Begründung:

    1. Gemeinbedarfsflächen
    2. Ver- und Entsorgung
    3. Bodendenkmale
    4. Baudenkmale
    5. Naturdenkmale
    6. Steckbriefe Hauptplan
    7. Steckbriefe Beiplan
    8. Wohnpotenzialanalyse

Auslegungsbekanntmachung

 

 

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